Wirtschaftswege Geilenkirchen: Straßen- und Wegebau 2026
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Geilenkirchen - Der Bürgermeister -
Markt 9
52511
Geilenkirchen
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 2451/629-136
+49 2451/629-100
vergabestelle@geilenkirchen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR1DYD3RQKSM

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR1DYD3RQKSM/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Die Stadt Geilenkirchen plant die grundhafte Erneuerung der Wirtschaftswege "Auf dem Junker" und "Immendorfer Weg Teil 1".

Des Weiteren plant die Stadt Geilenkirchen die Sanierung der Wirtschaftswege "Auf dem Jück", "Immendorfer Weg Teil 2", "Verbindungsweg nach Gillrath", "Sisbenden", sowie der Straßen Nierstraßer Weg, Windhausener Weg und
Süggerather Straße.

Umfang der Leistung
Der Wirtschaftsweg "Auf dem Junker" in der Ortslage Panneschopp wird zwischen
den zwei abschließenden Wirtschaftswegen auf einer Länge von ca. 0,56 km im Vollausbau erneuert. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 2/1) zu entnehmen.

Der Wirtschaftsweg "Am Immendorfer Weg" Teil 1 in der Ortslage Prummern wird beginnend an der Aldenhovener Straße bis zum Querweg an der Gärtnerei auf einer Länge von ca. 0,151 km im Vollausbau erneuert. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 4/1) zu entnehmen.

Der Wirtschaftsweg "Auf dem Jück" in der Ortslage Waurichen wird in der Nähe Marienkapelle auf einer Länge von ca. 0,22 km saniert. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage (Blatt-Nr.: 1/1) beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

Der Wirtschaftsweg "Am Immendorfer Weg" Teil 2 in der Ortslage Prummern wird
von dem Querweg an der Gärtnerei bis zur Zehnthofstraße auf einer Länge von ca.
0,78 km saniert. Der Sanierungsbereich von Teil 2 schließt unmittelbar an den
Vollausbau von Teil 1 an. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot
sowie dem als Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 5/1) zu entnehmen.

Der Wirtschaftsweg "Verbindungsweg nach Gillrath" in der Ortslage Panneschopp
wird die Von-Bonsfeld-Straße tangierend auf einer Länge von ca. 0,38 km saniert.
Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage
beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 3/1) zu entnehmen.

Der Wirtschaftsweg "Sisbenden" in der Ortslage Teveren wird von der Straße
"Sisbenden bis zum Weg "Teverener Heide" (Sportplatz) auf einer Länge von ca.
0,28 km saniert. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als
Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 6/1) zu entnehmen.

Die Straße "Nierstraßer Weg" in der Ortslage Bauchem wird von Haus Nr. 18 bis bis unmittelbar vor der Brücke B56 auf einer Länge von ca. 0,89 km saniert. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 8/1 und 8/2) zu entnehmen.

Die Straße "Windhausener Weg" in der Ortslage Teveren wird ca. 0,14 km hinter der
Einmündung zur L 42 auf einer Länge von ca. 0,30 km saniert. Die genaue Lage ist dem nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.: 7/1) zu entnehmen.

Die Süggerather Straße in der Ortslage Süggerath-Prummern wird von Haus Nr. 26
bis Haus Nr. 42 auf einer Länge von ca. 0,59 km saniert. Die genaue Lage ist dem
nachfolgenden Screenshot sowie dem als Anlage beiliegenden Lageplan (Blatt-Nr.:
9/1 und 9/2) zu entnehmen.

Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadtgebiet Geilenkirchen
Auf dem Junker
52511
Geilenkirchen

Es handelt sich um Wirtschaftswege im Stadtgebiet.

Weitere Erfüllungsorte

Stadtgebiet Geilenkirchen
Immendorfer Weg Teil 1
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Auf dem Jück
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Immendorfer Weg Teil 2
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Verbindungsweg nach Gillrath
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Sisbenden
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Nierstraßer Weg
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Windhausener Weg
52511
Geilenkirchen
Stadtgebiet Geilenkirchen
Süggerather Straße
52511
Geilenkirchen

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen richten sich nach § 5 VOB/B (aktuelle Ausführung)

Laufzeit bzw. Dauer

05.11.2026
31.03.2027

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

05.11.2026
31.03.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Eintragung in Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammern; Entsprechendes Dokument einreichen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Gewerbeanmeldung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind
- Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen

Vorzulegende Nachweise:
Angabe über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angabe der für die Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung
- Auflistung von in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)

Vorzulegende Nachweise:
Auflistung von in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angabe der für die Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung; Bitte notieren; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

- Angabe des für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personals
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eintragung in Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammern
- Gewerbeanmeldung

Vorzulegende Nachweise:
Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt; Nicht älter als 6 Monate, innerhalb der Gültigkeit; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Innerhalb der Gültigkeit; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Angabe des für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personals; Bitte benennen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.

Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit zu leisten:

1) Für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) und

2) für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

18.09.2026 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

05.10.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.09.2026 09:00 Uhr

Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen

Nach § 5 i. V. m. § 12 Abs. 3 der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB sind bei keinem Verfahren Teilnehmer zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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