Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in insgesamt drei Losen vergeben:Los 1: Sammlung von GrünschnittLos 2: Übernahme, Transport und Behandlung von BioabfallLos 3: Gestellung einer mobilen Schadstoffsammelstation auf dem städtischen Bauhof
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen je Los:
Los 1:- Sammlung von Grünschnitt- Die Sammlung von Grünschnitt erfolgt dreimal jährlich als Straßensammlung.- Der gesammelte Grünschnitt ist vom Auftragnehmer zu verwerten (Sammelmenge ca. 180 Mg/a)
Los 2:- Übernahme, Transport und Behandlung von Bioabfall (2.200 - 2.500 Mg/a)- Die Übernahme des Bioabfalls erfolgt an einer vorgegebenen Umschlagstelle.- Die Bioabfälle sind in einer vom Auftragnehmer zu benennenden Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlage zu behandeln (inkl. anschießende Verwertungsleistungen und Entsorgung der Störstoffe)
Los 3:- Gestellung einer mobilen Schadstoffsammelstation auf dem städtischen Bauhof- Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen an 12 Samstagen im Jahr (09:00 - 12:00 Uhr)- Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zur vorgegebenen Anlieferstelle des Kreises
Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1, 2 und 3 sind jeweils vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 (drei Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Angebotsentgelte der Lose 1 bis 3 unterliegen einer Entgeltanpassung. Erstmals zum 01.01.2026 und zu jedem 01.01. der Folgejahre können die Angebotsentgelte durch Anwendung einer indexbasierten Entgeltanpassungsformel angepasst werden. Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Anpassungssatzes sind die in den besonderen vertraglichen Bedingungen festgelegten Indizes.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, damit die Leistungen der Abfuhr umweltfreundlich, insbesondere geruchs-, lärm- und staubarm, ausgeführt werden können. Die Sammlung und der Transport von Bioabfall haben mit flüssigkeitsdichten Fahrzeugen zu erfolgen (Los 2).Alle in den Losen 1, 2 und 3 für die Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge müssen ab Leistungsbeginn mindestens die Abgaswerte der EURO-VI-Norm einhalten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Anforderung die entsprechenden Fahrzeugpapiere der im jeweiligen Los eingesetzten Fahrzeuge zu zeigen, u. a. um die Einhaltung der jeweiligen EURO-Abgasnorm zu belegen. Alle eingesetzten Sammel-/Transportfahrzeuge müssen ständig über Telefon erreichbar sein und sind mit mindestens einer deutschsprechenden und ortskundigen Person zu besetzen.Die zur Leistungserbringung eingesetzten Sammel-/Transportfahrzeuge sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu pflegen und stets in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand zu halten.Die in den Losen 1 bis 3 jeweils angebotene Fahrzeugtechnik ist vom Bieter im Angebotsteil II zu beschreiben.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen diesesVergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" erforderlich.
Alternativ zu der postalischen Übersendung bzw. persönlichen Übergabe von Rechnungen können Sie Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnungen) auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermitteln: erechnung@hueckelhoven.deUnter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos abrufen. Bieterfragen können ebenfalls über die o. g. Vergabeplattform gestellt werden.
Fehlende Unterlagen werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert.
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB Angabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB bzw. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB bzw. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Ausschluss möglich gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Zwingend auszuschließen gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWBAngabe über das Formular "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden muss mindestens 2,0 Mio. EUR je Schadensfall betragen sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit haben. Diese Deckungssummen wird der Auftragnehmer auch von eventuell eingeschalteten Unterauftragnehmern/Erfüllungsgehilfen verlangen.- (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
Los 1: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die öffentliche oder gewerbliche Sammlung von mind. 500 Mg festem Siedlungsabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). - Nutzungsnachweis für die vorgesehene Verwertungsanlage für Grünschnitt. Der Nachweis muss die Mindestangaben des als Anlage G der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 1.000 Mg Bioabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). - Nutzungsnachweis/-e für die vorgesehene Verwertungsanlage für Bioabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des als Anlage H der "Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen" beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten in mindestens einem Gemeindegebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen:- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Bei Eignungsleihe nach § 47 VgV: ausgefülltes Formular 534a EU oder 534b EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Bei Unteraufträgen nach § 36 VgV: ausgefülltes Formular 533a EU oder 533b EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck (Angebotsteil I) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)