Gebäude-, Inventar- und Elektronikversicherung für den Kreis Heinsberg
Kreisverwaltung
Rurtal-Schule
Feuerschutzzentrum
Berufskolleg Geilenkirchen
VHS-Gebäude
Kreisgymansium Heinsberg inkl. Neubau Forum
Berufskolleg Erkelenz
Berufskolleg Erkelenz Parkhaus
Berufskolleg Erkelenz Sporthalle
Berufskolleg Geilenkirchen Hausmeisterwohnhaus
Berufskolleg Geilenkirchen Parkhaus
Berufskolleg Geilenkirchen 2 Turnhallen
Berufskolleg Geilenkirchen 2 Sporthallen
Janusz-Korczak-Schule
Mercator-Schule (ehem. Jakob-Muth-Schule) Gangelt
Jugendzeltplatz Wassenberg
Jugendzeltplatz Selfkant Süsterseel
Jugendzeltplatz Hückelhoven, Brachelen
Bildungshaus des Kreises Heinsberg
Haus der Musik
Kreisbauhof
Kreisbauhof, Wohnhaus mit Garage
Rettungswache Erkelenz
Rettungswache Geilenkirchen
Abfallumschlaganlage Hanbusch
Abfallumschlaganlage Hanbusch, Sickerwasseraufbereitung
Abfallumschlaganlage Hanbusch, Sonderabfallzwischenlager
Abfallumschlaganlage Rothenbach
Wohnhaus
2 Verwaltungsgebäude, 1 Parkhaus
Containerklassen Floßbachschule
Containerklassen Peter-Jordan-Schule
Containerklassen Rurtal-Schule
Containerklassen Mercator-Schule
Gebäude I.u.K und ABC-Trupp der Feuerwehr
Nebenstelle Jugendamt
Verwaltungsgebäude Katasteramt
Verwaltungsgebäude
Rurtal-Schule Nebenstelle
Schulpsychologische Beratungsstelle
Nebenstelle Gesundheitsamt Erkelenz
Nebenstelle Gesundheitsamt Geilenkirchen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen; (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen
Notwendige Informationen über die technischen Parameter zur Einreichung von elektronischen Angeboten etc. werden unter https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28114987 bereitgestellt.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß §56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern,fehlende, unvollständige oderfehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmtenFrist nachzureichen,zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständigeleistungsbezogeneUnterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angeboteanhandder Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einerbestimmten Fristnachzureichen oder zu vervollständigen.
Vordruck 01 - Eigenerklärung Versicherer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Vordruck 03 - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Vordruck 02 - Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die VOL / B findet Anwendung.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- 324 EU - Angebotsschreiben- 06 Preisblatt zum Ausdruck und ausgefüll-ter und unterschriebener Angebotsab-gabe für Los 1 und 2- Kalkulationsdatei.xlsx
Gebäude- und Inventarversicherung
Elektronikversicherung