Schülerspezialverkehr Jakob-Muth-Schule Gangelt für die Schuljahre 2025/2026 bis max. 2030/2031 - 1.Los: Übach-Palenberg, 2.Los: Geilenkirchen, 3.Los: Gangelt, Selfkant, Waldfeucht
Der Unternehmer übernimmt die Beförderung von Schülern der Jakob-Muth-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung), Frankenstr. 41, 52538 Gangelt, aus dem Kreisgebiet Heinsberg auf den rechtzeitig vor Schulbeginn durch den Kreis erstellten Linien und Strecken. Als Streckenführung gilt die kürzeste allgemein verkehrsübliche Wegstrecke zwischen zwei Haltestellen. Streckenführung, Haltestellen und Fahrzeiten sind einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich ist. Die zum Schulbeginn erstellten Strecken und Linien werden neu gefasst und ersetzt bei Änderungen durch Neuzugänge, Abgänge oder Umzüge.Die Fahrten werden schultäglich morgens und mittags sowie nachmittags zu den vom Kreis oder von der Schule festgesetzten Zeiten durchgeführt. Während der Schulferien sowie an den schulfreien Tagen finden keine Fahrten statt.Der Vertrag wird für die Dauer von vier Schuljahren (2025/2026 bis 2028/2029) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2030/2031, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2028 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2029 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Der Vertrag wird für die Dauer von vier Schuljahren (2025/2026 bis 2028/2029) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2030/2031, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2028 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2029 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Jakob-Muth-Schule Gangelt
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
ca. Jahresbeginn 2031 (sofern die maximale Vertragslaufzeit zum Tragen kommt)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen; (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Die Vergabeunterlagen können beim Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet. Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweise. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 25.02.2025, bei dem zuvor genannten Portal eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 9.00 - 16.00 Uhr, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) über die Kommunikationsfunktion des zuvor genannten Portals. Nachgeforderte Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin einzureichen. Aufklärungen sind ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist zu beantworten.
Eine Nachforderung des Angebotsschreibens (Formular 324 EU), des ausgefüllten (unterschriebenen) Leistungsverzeichnisses sowie des Preisblattes wird ausgeschlossen. Diese Dokumente sind zwingend mit Angebotsabgabe vollständig ausgefüllt einzureichen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen.Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug für die Schülerbeförderung geeignet ist, aus. In diesem Fall sind Kopien der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, vorzulegen.
Die VOL / B findet Anwendung.
- Einhaltung von § 2 TVgG NRW- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den jeweils gültigen Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr entsprechen. Es dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die nicht älter als zehn Jahre sind. Die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sein. Sowohl die eingesetzten Fahrer als auch das Begleitpersonal müssen die deutsche Sprache beherrschen. Der Unternehmer verpflichtet sich, sich von den Fahrern und ggf. Begleitpersonen Führungszeugnisse mit erweitertem Eintragungsumfang vorlegen zu lassen.
Schülerspezialverkehr Jakob-Muth-Schule Gangelt - Stadtgebiet Übach-Palenberg
Beförderung von Schulkindern aus dem Stadtgebiet Übach-Palenberg zur Jakob-Muth-Schule Gangelt (Frankenstr. 41, 52538 Gangelt) und zurück.
Schülerspezialverkehr Jakob-Muth-Schule Gangelt - Stadtgebiet Geilenkirchen
Beförderung von Schulkindern aus dem Stadtgebiet Geilenkirchen zur Jakob-Muth-Schule Gangelt (Frankenstr. 41, 52538 Gangelt) und zurück.
Schülerspezialverkehr Jakob-Muth-Schule Gangelt - Gemeindegebiete Gangelt, Selfkant, Waldfeucht
Beförderung von Schulkindern aus den Gemeindegebieten Gangelt, Selfkant und Waldfeucht zur Jakob-Muth-Schule Gangelt (Frankenstr. 41, 52538 Gangelt) und zurück.