Zur Entwicklung der Jülicher Innenstadt und zur Behebung der städtebaulichen Missstände wurde 2019 / 2020 ein Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Jülich erstellt. Es dient der Stadt Jülich als wichtige Voraussetzung und Basis zur Lösung der strukturellen und städtebaulichen Herausforderungen.Die laufenden Gesamtmaßnahmen zum InHK Jülich wurden in die neue Förderrichtlinie 2023 überführt. Vorgesehen ist, die Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bis 2033 kontinuierlich fortzusetzen.Auch hier bedarf es eines beständigen Fortschreibens, Anpassens und Aktualisierens der er-arbeiteten Maßnahmen, um weiterhin eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern.
Zur Ergänzung der bereits innerhalb der Jülicher Stadtverwaltung vorhandenen Strukturen soll weiterhin ein begleitendes Projektmanagement erfolgen. So kann jederzeit eine Zwischenbilanz zu der bisherigen Umsetzung gezogen werden sowie die bisherige Zielerreichung fortwährend beurteilt und geprüft werden. In den Folgejahren gilt es zur Begleitung des gesamten Prozesses, neben der Fortschreibung und Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes den Umsetzungsprozess zu koordinieren bzw. fachlich zu begleiten. Das Projektmanagement soll professionell geführt und möglichst ganzheitlich und nachhaltig arbeiten mit dem Ziel, erfolgreich eine Attraktivierung und Belebung der Innenstadt im Sinne des InHK zu erreichen.
Im Hinblick auf einen reibungslosen Prozessverlauf sind im angefragten Zeitraum 2027 - 2033 Projektmanagementleistungen erforderlich
- zur Steuerung des Gesamtprozesses (u.a. Terminplanung, Koordination der Projektbe-teiligten, Verfahrensbetreuung), - zur Aktualisierung der Rahmenplanung (u.a. Maßnahmenplan), - zur Aufbereitung von Informationen für die Öffentlichkeitsbeteiligung/-information sowie zur Konzeption von Beteiligungsbausteinen, - zur Beratung / Unterstützung der Verwaltung bei der Erschließung weiterer Förderzugänge für synergetische Projekte im Sinne der GesamtmaßnahmeDie im Rahmen des InHK formulierten Projekte und Ziele gilt es mit Substanz zu füllen und nachhaltig zu etablieren.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es erfolgt eine Gesamtvergabe. Im Falle mehrerer übereinstimmender Angebote entscheidet das Los. Das Verfahren wird unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Preisangaben in Euro.
Die Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ein aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen (nicht älter als 6 Monate).
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR für daraus resultierende Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen über mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen einreichen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Art. 5k VO-EU 2022/576: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki* Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.- Eigenerklärung BVB TVgG NRW- Eigenerklärung MiLoG- Erklärung zur Eignung