Lieferung von sechs Elektrofahrzeugen mit Heckkipperaufbau
frei Haus (hinter die erste verschließbare Türe des angelieferten Gebäudes)
Für das Zuschlagskriterium "Preis" werden maximal 600 Punkte vergeben.Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erhält 600 Punkte.Alle weiteren Angebote erhalten entsprechend weniger Punkte. Die Punkte werden nach folgendem Berechnungsmodell ermittelt:
Punkte = (niedrigster Angebotspreis ÷ Angebotspreis) × 600Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Im Rahmen dieses Kriteriums wird die verbindlich kürzeste Lieferfrist aller gewerteten Angebote mit der maximalen Punktzahl von 200 Punkten bewertet. Für jede Kalenderwoche, die über der kürzesten Lieferfrist aller gewerteten Angebote liegt, werden 20 Punkte in Abzug gebracht. Lieferfristen von 10 Wochen und mehr über der kürzesten Lieferfrist aller gewerteten Angebote erhalten keine Punkte. Eine negative Punktwertung findet nicht statt.
Im Rahmen dieses Kriteriums wird die Nähe zu einer für das Fahrzeug zuständige Niederlassung, Service- oder Vertragswerkstatt gewertet. Ausgehend vom Aachener Stadtbetrieb, Madrider Ring 20, 52078 Aachen, wird nach einer Staffelung bepunktet. Dabei werden maximal 200 Punkte vergeben. Eine negative Punktwertung findet nicht statt.
Umkreis größer als 40km = Ausschluss des AngebotesUmkreis 36 bis 40km = 0 PunkteUmkreis 20 bis 35km = 100 PunkteUmkreis kleiner als 20km = 200 Punkte
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Als Sicherheit wird gefordert:- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 06.11.2026 ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Bitte beachten Sie, dass für diese Vergabe (k)eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart wird. Fehlende Angaben von Stoffpreisen bei der Anwendung des Formblatts 225 / 225a VHB werden nicht nachgefordert und führen direkt zum Ausschluss.