Ingenieurleistungen (Tragwerksplanung) gemäß HOAI Fachplanung §§ 49 ff. - Neubau einer Mensa und Umbau im Bestand - KGS Karl-Kuck, Karl-Kuck-Straße 35, 52078 Aachen
Die Stadt Aachen beabsichtigt, Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung für den Neubau einer Mensa und Umbau im Bestand der Grundschule Karl-Kuck zu vergeben.
Ausführungsfrist: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 2. Quartal 2026 - 3. Quartal 2026Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-6): 1. Quartal 2027 - 1. Quartal 2028
Preis
Die Stadt Aachen verfährt bzgl. der Nichtberücksichtigung von Angeboten gem. § 134 GWB.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen:Stufe 1: Leistungsphase 1-2Stufe 2: Leistungsphase 3-4Stufe 3: Leistungsphase 5-6
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse undpolitischen Gremien.Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
2.Für die Ausarbeitung des Honorarangebotes erfolgt keine Vergütung; der AN kann hieraus keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche ableiten.
3. Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
4. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
5. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
6. Zuschlagskriterien: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.