Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Büromöbeln für die Stadtverwaltung Aachen (4 Lose)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Prüfgutachten bezüglich der Schreibtischplatten (Emissionsklasse E 1) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Technische Datenblätter der angebotenen Drehrollstühle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikate über GS-Prüfzeichen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eine Erklärung, in der bestätigt wird, dass das Unternehmen über genügend fachkundiges Personal, besonders im Hinblick auf die Montage der zu liefernden Möbel verfügt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Leistungsverzeichnis auf beigefügtem Vordruck (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB (aus den Vergabeunterlagen) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
Referenzliste - VgV (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen - in vergleichbaren Größenordnungen des Leistungsumfangs -
(Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen))
keine
Büromöbel allgemein
Besucherstühle
Drehstühle
Erzieherinnenstühle/-hocker