Die Stadt Aachen beabsichtigt den Neubau einer Mensa und Umbau im Bestand für die Grundschule Karl-Kuck, Aachen Karl-Kuck-Straße 35 52078 Aachen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 HOAI ff. (Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen.
Leistungsstufen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2 2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien.Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistungen Leistungsbild Gebäude und lnnenräume gemäß Anlage 10 Ziffer 10.1 HOAI:- LPH 1: Bestandsaufnahme- LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelnerGewerke- LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Ausführungsfristen: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 1. Quartal 2026 - 3. Quartal 2026Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 1. Quartal 2027 - 1. Quartal 2028Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 2. Quartal 2028 - 4. Quartal 2029
Abweichend zu den Leistungsstufen im Vertrag ist der Baubeschluss mit Abschluss LPH 3 (Entwurf, Kostenberechnung) relevant.
Genauere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Aufgeteilt in:- Qualität des Projektteams- Herangehensweise an das Projekt- Projektorganisation (Kosten, Termine)
Preis
Die Stadt Aachen verfährt bzgl. der Nichtberücksichtigung von Angeboten gem. § 134 GWB.
Für die Baumaßnahmen der Stadt Aachen spielt Nachhaltigkeit und somit das zukunftsfähige Bauen eine zentrale Rolle. Die Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr, der Wunsch nach gesunden Gebäuden, ein ökologischer und ökonomischer Betrieb über den gesamten Lebenszyklus, mit einem soziokulturellen Mehrwert für die Stadtgesellschaft, die Förderung des Ressourcenschutzes und der Abfallvermeidung durch Suffizienz und Zirkularität sowie die Unterstützung der Biodiversität führen zu notwendigen Anforderungen, die weit über die eines energieeffizienten Gebäudes hinausgehen.Auch wenn bei diesem Bauvorhaben als kleine Erweiterung des Bestandes explizit keine Zertifizierung nach DGNB oder BNB angestrebt wird, so soll sich die Planung und Ausführung verantwortlich an diesen Bewertungskriterien orientieren, wobei das zirkuläre Bauen verstärkt im Fokus steht:- Ökologische Qualität- Ökonomische Qualität- Soziokulturelle Qualität- Technische Qualität- Prozessqualität- StandortmerkmaleDie "Aachener Planungsbausteine - Leitlinien zum nachhaltigen Bauen kommunaler Gebäude" sind zu berücksichtigen (aktuell in Überarbeitung). Teil dieser Leitlinien ist der "Aachener Standard" ("Entwurf - Aachener Energie Standard Sanierung" liegt beim Energiemanagement), in dem das Gebäudemanagement bereits konkrete Planungsanweisungen für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen definiert hat, um den eigenen Ansprüchen an energiebewusstes Bauen und Betreiben zu entsprechen. Die Inhalte bestehen aus Richt- bzw. Zielwerten sowie aus konkreten Zielbeschreibungen, die sich je nach Bauaufgabe (Neubau, Sanierung, Bauen im Denkmal) unterscheiden können.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
2. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
3. Ggf. findet eine Überprüfung der Bieterangaben (insb. Angaben zu den angegebenen Referenzen, Abfrage im Gewerberegister, etc.) durch die Ausloberin statt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.