Abschleppen von nicht zugelassenen oder zugelassenen nicht fahrtüchtigen Kraftfahrzeugen imöffentlichen Verkehrsraum
Die Stadt Aachen, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, beabsichtigt, ab dem 12.06.2025 einVertragsunternehmen zunächst für die Dauer von 2 Jahren (Option zweimalige Verlängerung um je 1 Jahr) mit der Sicherstellung, Unterbringung, Verwahrung sowie nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen mit der Verwertung, Verschrottung und Entsorgung zu beauftragen.
Option zweimalige Verlängerung um je 1 Jahr
keine Angabe
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
1. Als Sicherheit wird gefordert:- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 20.05.2025 ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
geforderte Unterlagen werden nachgefordert
keine Angaben
kein Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Gemäß VOL/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Die Maßnahme stellt einen wirtschaftlich und technisch zusammenhängenden Auftrag dar.