Im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche die Möglichkeiten zum Erhalt der Dreizügigkeit des Gymnasiums untersuchen soll. Die Studie ergab neben einigen Umbauten im Bestand des Altbaus, dass Veränderungen am Mensagebäude vorzunehmen sind. Hierzu gehört eine bauliche Erweiterung, welche als folgende Maßnahmen formuliert ist:
- Eine Erweiterung auf der Dachterrasse des Neubaus (Mensa) für ein Selbstlernzentrum
Das 2010-12 erbaute Mensagebäude wurde von pbs architekten errichtet, nachdem 2009 ein Planungswettbewerb gewonnen wurde.Das Gebäude wurde 2013 mit dem Schulbaupreis NRW und 2014 mit der Auszeichnung guter Bauten des BDA Aachen ausgezeichnet, weswegen er nicht als routinemäßiger Mensabau zu betrachten ist und ein Urheberrecht anzuerkennen gilt.Die angedachte Erweiterung soll vorzugsweise zweigeschossig ausgeführt werden. Somit könnte neben einem Selbstlernzentrum im 1. OG weitere Nutzfläche im 2. OG entstehen (ca. 188 qm BGF / je Geschoss).Die Idee einer baulichen Verbindung des Hauptgebäudes mit dem Mensagebäude ist zu prüfen. Somit könnte ein von der Witterung unabhängiger Gang geschaffen werden, der die Wege verkürzt und den Schulalltag erleichtert.Bei der Umsetzung des Vorhabens muss insbesondere nachfolgenden Aspekten Beachtung geschenkt werden.Beim Mensagebäude wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens seinerzeit planungs- und bauordnungs-rechtliche Abweichungen zugelassen. Diese wären bei einer Erweiterung mit Vorlage einer Entwurfsplanung erneut zu klären. Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, Planungsentscheidungen sind nach § 34 Baugesetz-buch (BauGB) zu beurteilen.In dieser Beschreibung wird die Abweichung von einer üblichen Ausführung angesprochen und beinhaltet deswegen ein gewisses Risiko. Die Abweichungen müssen ausreichend, fachlich richtig nachvollziehbar begründet werden, so dass die Bauordnung im Genehmigungsverfahren wiederum die Abweichungen mittragen und zustimmen kann. Gerade Interessen von Nachbarn (Planungsrecht und Bauordnungsrecht/Abstandsregelungen) spielen hier eine Rolle.Zwischen dem Schulgebäude und der Mensa gab es eine Abweichung von den Brandschutzvorschriften. Auch diese ist abzuklären.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Architektenleistungen gemäß HOAI Objektplanung § 33 ff. - St. Leonhard-Gymnasium, Jesuiten Straße 9-11, 52062 Aachen - Umstellung von G8 zu G9: Aufstockung der Mensa
hier: Erweiterung auf der Dachterrasse des Neubaus (Mensa) für ein Selbstlernzentrum
Detaillierte Angaben siehe Leistungsbilder
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 1. Quartal 2025 - 3. Quartal 2025Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 1. Quartal 2026 - 1. Quartal 2027Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 2. Quartal 2027 - 4. Quartal 2027
Der AG beabsichtigt, die ausgeschriebenen Architektenleistungen stufenweise zu beauftragen:Stufe 1: Leistungsphase 1-3Stufe 2: Leistungsphase 4-9
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien.Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Die Stadt Aachen verfährt bzgl. der Nichtberücksichtigung von Angeboten gem. § 134 GWB.