1. Es gilt die Lohngleitklausel:
nein
2. Es besteht eine Bauleistungsversicherung durch die Stadt Aachen:
ja
3. Lage der Baustelle:
Mataréstraße 11, 52078 Aachen (Bauplatz an der Zeppelinstr. links neben Haus Nr. 19)
4. Lager- u. Arbeitsplätze:
Auf dem asphaltierten Schulhof (nach örtlicher Abstimmung)
5. Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
Zugang von der Zeppelinstr.
6. Wasseranschluss:
Bauseits hergestellt
7. Stromanschlüsse/Spannung:
Bauseits hergestellt
8. Die Rechnung ist in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
- Den Abrechnungen der Neu- / Umbaumaßnahmen sind Zeichnungen im Maßstab ./. bis ./. beizufügen.
9. Die Maßnahme ist: Anfang Dezember KW50/2026 zu beginnen
10. Die Arbeiten sind innerhalb von 26 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen.
11. Folgende Einzelfristen (die in Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB / A vereinbart werden) sind Vertragsfristen:
./.
12. Für die Überschreitung der Fertigstellungsfrist gem. Ziffer 8 bzw. der vereinbarten Einzelfristen gem. Ziffer 9 wird keine Vertragsstrafe vereinbart.
13. Für das Gewerk wird eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vereinbart.
14. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt abweichend von
Ziffer 8 der Bewerbungsbedingungen ./. Millionen EUR
15. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
16. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 17.03.2026 schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
17. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt