Untersuchung von Grundstücksentwässerungen im Einzugsgebiet des RÜB Roetgenbachstraße in Roetgen
Grundstücksentwässerungen
Gemeinde Roetgen
Preis
Es wurde bereits ein offenes Verfahren durchgeführt, es gingen keine Angebote ein, aber drei Firmen haben im Vorfeld Unterlagen heruntergeladen.
In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
1. Als Sicherheit wird gefordert:
- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am "Bindefrist" ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Bitte beachten Sie, dass für diese Vergabe (k)eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart wird. Fehlende Angaben von Stoffpreisen bei der Anwendung des Formblatts 225 / 225a VHB werden nicht nachgefordert und führen direkt zum Ausschluss.