Mietkauf einer WC - Anlage für den Westpark über einen Zeitraum von 4 Jahren.
Der Auftragnehmer soll die WC- Anlage gemäß Leistungsverzeichnis planen und bauen. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer schließen einen Vertrag über 4 Jahre (ab Inbetriebnahme) ab. DieserVertrag soll folgende Eckpunkte beinhalten:- Wartung und Elektro -Sicherheitsüberprüfung- Störungsbeseitigung- Reinigung
Während der gesamten Vertragslaufzeit soll die WC- Anlage im Eigentum des AN verbleiben und nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch in das Eigentum des AGs übergehen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
1. Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
2. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 30.05.2025 ab.Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen
Eine Bieterbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Nachweise können gem. § 56 VgV nachgefordert werden.
Einzureichende Unterlagen:- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gem. Ziff. 8 der Bewerbungsbedingungen. (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen), Mindestdeckungssumme für Personen- und sonstige Schäden: mindestens 250.000 EUR, auch für Nachunternehmer / Bietergemeinschaften.
Einzureichende Unterlagen: - ausgefülltes Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen)- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB (aus den Vergabeunterlagen), auch für Nachunternehmer / Bietergemeinschaften- ausgefülltes Leistungsverzeichnis auf beigefügten Vordruck- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576, auch für Nachunternehmer / Bietergemeinschaften
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft zusätzlich: Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der Leistungen der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind namentlich mit Anschrift zu benennen. Ebenso ist das geschäftsführende Mitglied, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, namentlich und mit Anschrift zu benennen. Es ist eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft (z. B. Formblatt 234 VHB) einzureichen.
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz zusätzlich:Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen anzugeben. Die Nachunternehmer sind namentlich mit Anschrift zu benennen. Die Benennung ist verbindlich. Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem AG möglich.
Einzureichende Unterlagen: - Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten) [Auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrages die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen.], auch für Nachunternehmer / Bietergemeinschaften.- Vorlage eines Unternehmensportraits aus dem zumindest hervorgeht, wie viel Personal beschäftigt ist, wie lange das Unternehmen bereits am Markt vertreten ist und welche Beschäftigungsfelder abgedeckt werden, auch für Nachunternehmer / Bietergemeinschaften
Gemäß VOL/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB).
Für die Refinanzierung der Investition sowie die Verzinsung der WC- Anlage über 4 Jahre, zahlt der AG einen Betrag pro Monatan den AN.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert