1. Zuschlagskriterien (siehe Vergabeunterlagen):
1.1 Qualität der Leistungserbringung 50%
- 10% davon für Qualität des Projektteams
- 20% davon für die Herangehensweise an das Projekt
- 10% davon für die Projektorganisation (kosten/Termine)
1.2 Preis (Honorar) 50%
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien:
- Qualität der Leistungserbringung
Die Präsentation ist vom Projektteam durchzuführen, insbesondere von der vorgesehenen Projektleitung und Bauleitung, die das Projekt im Auftragsfall betreuen werden. Beiträge von Mitgliedern der Geschäftsführung, die im Auftragsfall nicht diese Funktionen übernehmen, sind - mit Ausnahme allgemeiner/organisatorischer Themen wie der Vorstellung des Büros und den Tagesordnungspunkten TOP 2.A und ggf. TOP 2.D- nicht erwünscht.
- Preis (Honorar)
Maßgeblich ist das in der Anlage "Angebotsblatt 0 - Honorarblatt" eingetragene Gesamthonorar brutto. Das sich hieraus ergebende niedrigste Angebot aller Bieter*innen erhält 10 Punkte. Die anderen Angebote erhalten Punkte, die gemäß einer linearen Abstufung mit folgender Formel berechnet werden: 10 - {(Angebotspreis-günstigstes Angebot) * 10] / günstigstes Angebot}
- Zuschlagserteilung: Die endgültige Gesamtpunktzahl errechnet sich durch Addition aller Punkte, die entsprechend des Erfüllungsgrades der einzelnen oben aufgeführten Kriterien erworben wurden. Die Punkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
2. Für die Ausarbeitung des Honorarangebotes erfolgt keine Vergütung; der AN kann hieraus keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche ableiten.
3. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
5. Die Stadt Aachen verfährt bzgl. der Nichtberücksichtigung von Angeboten gem. § 134 GWB.