Mit der Angebotseinreichung sind folgende Nachweise und Erklärungen (auch von präqualifizierten Unternehmen) dem Angebotsschreiben beizufügen:
- Eine Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit Angabe des Objekts / Ausführungsortes, der Ausführungszeit, des Auftragswertes und dem Auftraggeber.
- Gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung 1)
- Ausgefülltes Angebotsschreiben
- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB
- Die Ausführenden, die Baumpflanzungen vornehmen müssen mindestens eine Qualifikation zum Gärtner oder European-Treeworker nachweisen. Ein Einsatz höher qualifizierter Kräfte wie Gärtnermeister oder Fachagrarwirt für Baumpflege ist möglich. Schriftlicher Nachweise über mindestens 2 Personen im Betrieb des Bieters
- Schriftliche Bestätigung, dass alle Mitarbeitenden zum Thema Arbeitsschutz unterweisen sind
1) Die Nachweise/Erklärungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 1)
2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft 1)
3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entsprechend § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Maßnahme dem AEntG unterliegt.) 1)
4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
5. Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte
1) Die Nachweise/Erklärungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, wird gem. § 6b Abs. 1 VOB / A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise 1-5 verzichtet.