Das zu errichtende Schulgebäude soll als vollwertige vierzügige Ersatzschule in vorgefertigter Holzbauweise als Modulbau bzw. Holzelementbau errichtet werden und die durchgängige Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleisten. Es soll vom Auftragnehmer als Totalunternehmer schlüsselfertig, funktions-, betriebs- und bezugsbereit errichtet und übergeben werden.
Die Rahmentermine werden wie folgt festgelegt:- Beauftragung: Mitte September 2026- Abgabe Bauantrag: Dezember 2026- Bauzeit (Herstellen/Richten): März 2027 bis Dezember 2027- Fertigstellung: Dezember 2027- Inbetriebnahme: KW 02/2028
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche für die Errichtung erforderlichen Leistungen, einschließlich Planung, Genehmigungen, Bauausführung, Innenausbau, technische Gebäudeausrüstung, Außenanlagen, Baustelleneinrichtung, Qualitätskontrolle und Abnahme, soweit in der FLB beschrieben.
1 Stk. Planung und Errichtung eines Holz-Modulbaus als Erstazschule
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualität der architektonisch- städtebaulichen Einbindung / Landschaftschutz
Gebäudeorganisation : Umsetzung des Raumprogramms mit den geforderten Flächen
Gebäudeorganisation : Umsetzung Nutzerbedarfsanalyse inkl. Planung nach Qualität der Funktionszusammenhänge
Konstruktionsweise & Funktionalität und Gestaltung der äußeren Hülle
TGA-Konzept / Energetisches Konzept
Qualitäten im Farb- und Materialkonzept insgesamt (Gebäudehülle, Innenausbau)
Terminplanungskonzept & Logisikkonzept
Der soziale Aspekt der Ersatzschule in Holzbauweise als Modulbau bzw. Holzelementbau liegt in der schnellen, gesunden, wertigen und inklusiven Bereitstellung von Bildungsräumen, die das Wohlbefinden der Nutzer:innen fördern, das Umfeld entlasten und gesellschaftliche Verantwortung sichtbar machen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. ___
Stolberg, den 17.09.2026i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)