Bieterfragen müssen rechtzeitig, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden nicht mehr beantwortet.
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Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung)
LINK ZUR SATZUNG:
https://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=18235
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Stolberg, den 05.11.2024
i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)