Bieterfragen müssen rechtzeitig, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden nicht mehr beantwortet.
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Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung)
LINK ZUR SATZUNG:
https://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=18235
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Zusammen mit dem Angebot ist die verschlüsselte Urkalkulation einzureichen.
Gemäß Pkt. 11.10 "Beiblatt Besondere Vertragsbedingungen" ist die Urkalkulation durch den Bieter zeitgleich mit der Abgabe des Angebotes einzureichen. Die Datei ist passwortgeschützt zu verschlüsseln. Im Falle einer erforderlichen Aufklärung in der Angebotswertung, vor Auftragserteilung oder Prüfung von Nachtragskalkulationen wird das Passwort beim Bestbieter abgefragt. Die Öffnung der Urkalkulation erfolgt ausschließlich anlassbezogen.
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Stolberg, den 17.10.2024
i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)