Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Anstricharbeiten bauseits geputzter Wände und Decken, Lackierarbeiten von eingebauten Stahlbauteilen sowie bauseits gestellten Einbauteilen, sowie Bodenbeschichtungsarbeiten inklusive aller notwendigen Vorarbeiten.
Als wesentliche Kenngrößen gelten folgende Werte: - Anstrich Wände: ca. 2800 m2; - Anstrich Decken: ca. 1700 m2; Lackieren Stahlfachwerkträger: ca. 40 m2; Bodenbeschichtung: ca. 350 m2
Bieterfragen müssen rechtzeitig, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden nicht mehr beantwortet. ___ Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung) LINK ZUR SATZUNG: https://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=18235 ___ Hinweis zu Bedarfspositionen: Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet. Bei etwaigen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bedarfspositionen ist nicht abzusehen, ob und mit welcher Menge, diese zur Ausführung kommen werden. Dies liegt in der Natur der Sache, da es sich hier um eine Maßnahme mit entsprechenden Unwägbarkeiten bei der Beurteilung des Leistungsumfangs handelt. Insofern ist hier eine begründete Ausnahme für die Ausschreibung von Bedarfspositionen gegeben. Bei der Kalkulation ist falls gefordert vom Bieter der jeweilige Einheitspreis als Festpreis für eine mögliche Ausführungsmenge anzugeben. Unter diesem Aspekt ist generell leistungsbezogen zu kalkulieren, womit das Einsetzen von Spekulationspreisen ausscheidet. Bei einer eventuell erforderlich werdenden Preisanpassung nach § 2 VOB/B werden die Bedarfspositionen mit einer jeweiligen Ausführungsmenge von 0 bis 200 % nicht berücksichtigt. Bei der Angebotsauswertung kommt der Vordersatz der Ausschreibung zum Ansatz. Stolberg, den 09.12.2024 i.A. Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
Submissionsstelle: Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
Keine Bieterbeteiligung gemäß § 14 VOB/A bzw. VOB/A-EU.
keine
Als Eigenerklärung vorzulegen: Formblatt "124_Eigenerklärung" (sh. Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente); hier:- Umsatzangaben der letzten 3 Geschäftsjahre- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Als Eigenerklärung vorzulegen: Formblatt "124_Eigenerklärung" (sh. Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente); hier: - Registereintragungen- Angaben, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Alle Bewerbenden müssen ihre Qualifikation und die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebenen Leistungen nachweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell zum Einsatz kommende Nachunternehmen (Subunternehmen). Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Ausländische Unternehmen können den unten stehenden Normen vergleichbare nationale Nachweise in deutscher Sprache vorlegen. Die Vergleichbarkeit ist auf Verlangen des Auftraggebers darzulegen.
Bei der Vergabe von Bauleistungen entfällt die spezielle Eignungsprüfung, wenn das Unternehmen bzw. das Nach-/Subunternehmen seine auftragsunabhängige Eignung durch die von der Vergabestelle direkt aufrufbare Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ) von Bauunternehmen e. V. oder einer vergleichbaren Stelle nachweist. Die PQ-Nummer ist, sofern vorhanden, im Angebot anzugeben.
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend.
Keine