Alle Bewerbenden müssen ihre Qualifikation und die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebenen Leistungen nachweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell zum Einsatz kommende Nachunternehmen (Subunternehmen). Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Ausländische Unternehmen können den unten stehenden Normen vergleichbare nationale Nachweise in deutscher Sprache vorlegen. Die Vergleichbarkeit ist auf Verlangen des Auftraggebers darzulegen.
Bei der Vergabe von Bauleistungen entfällt die spezielle Eignungsprüfung, wenn das Unternehmen bzw. das Nach-/Subunternehmen seine auftragsunabhängige Eignung durch die von der Vergabestelle direkt aufrufbare Eintragung in der allgemein zugänglichen Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ) von Bauunternehmen e. V. oder einer vergleichbaren Stelle nachweist. Die PQ-Nummer ist, sofern vorhanden, im Angebot anzugeben.