Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
Stolberg, den 25.09.2025
i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)