Alle Bewerbenden müssen ihre Qualifikation und die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebenen Leistungen nachweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell zum Einsatz kommende Nachunternehmen (Subunternehmen). Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Die spezielle Eignungsprüfung entfällt bei Liefer- und Dienstleistungen, wenn das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags registriert ist und die auftragsunabhängige Leistung für die ausgeschriebene Vergabe nachweisen kann.