VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. a. Ausschreibung sind Bieterfragen gestellt worden, diese wird nachfolgend entsprechend beantwortet:
Frage:
Als Grundlage für die Auswertung der eingereichten Angebote erwarten Sie drei Grobkonzepte. Verstehen wir das richtig, dass Sie für alle Grobkonzepte, trotz der kurzen Laufzeit der Ausschreibung, auch grafische Entwürfe erwarten? Und wenn ja, auf welcher Basis sollen diese Entwürfe gestaltet werden? Da Entwicklung des Corporate Design sowie Fotoarbeiten Teil des Gesamtauftrags sind.
Antwort:
Zum jetzigen Zeitpunkt werden lediglich die verschriftlichen Grobkonzepte gem. Leistungsbeschreibung erwartet. Grafische Entwürfe sind erst nach Auftragserteilung zu leisten.
Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben und die Beantwortung der Bieterfragen würde zu einer Änderung desselben führen, müsste dieses Angebot zurückgezogen und ein neues Angebot innerhalb der Frist eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. a. Ausschreibung sind Bieterfragen gestellt worden, diese wird nachfolgend entsprechend beantwortet:
Frage:
Sie sprechen in der Einleitung der Leistungsbeschreibung von einem Gesamtleistungsvolumen von maximal 40.000 Euro netto. Ist damit das Budget für die Erstellung der gewünschten Konzepte einschließlich der Umsetzung der Punkte 1.1. bis 1.9. und 2.1 bis 2.3 gemeint oder sollen diese Punkte nur in den Konzepten berücksichtigt werden und für die Umsetzung wird dann weiteres Budget zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Über den Höchstbetrag (40.000 EUR) hinaus ist kein weiteres Budget vorgesehen.
Ich bitte um Beachtung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Sollten Sie bereits ein Angebot eingereicht haben und die Beantwortung der Bieterfragen würde zu einer Änderung desselben führen, müsste dieses Angebot zurückgezogen und ein neues Angebot innerhalb der Frist eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
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