Für die Errichtung eines Neubaus des Übergangswohnheimes für obdachlose Menschen am Kelmesberg sind Leistungen der Außenanlagengestaltung für den Betrieb des Gebäudes erforderlich. Die Leistungen umfassen die Arbeiten zur Gestaltung der Außenanlagen wie Bepflanzung, Geländemodellierung, Wegebau und Außenmöblierung.
Schwerpunktpositionen bilden:ca. 800 m3 Boden Lösen, Laden und Entsorgenca. 400 t Füllkieseinbauca. 2.800 m2 Planumca. 250 lfm Entwässerungca. 120 lfm Entwässerungsrinnenca. 80 m Dränleitungca. 120 m2 Dämmungca. 200 m Elektroleerrohrverlegung im Graben5 Mast- und 9 Pollerleuchtenca. 72 Blockstufenca. 62 L-Steine Stützwandca. 35 m Edelstahlhandlauf inkl. Pfosten8 t Natursteinblöckeca. 1.500 t Schotter Liefern und Einbauenca. 1.600 m2 Betonpflasterca. 700 m Bordstein2 Toranlagen Stahl verzinktca. 80 m2 Asphaltca. 300 m3 Oberbodenca. 1.100 m2 Rasen/Wiese15 Bäume500 Stück Hecke100 Stück Sträucher100 Stück Ranker600 Stück Gräser und Stauden2 Jahre Pflege
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet. ___
Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung)
LINK ZUR SATZUNG:https://www.stolberg.de/325-Satzung-ueber-die-Erlaubnisse-und-Gebuehren-an-oeffentlichen-Strassen-in-der-Stadt-Stolberg.pdf___
Stolberg, den 24.02.2026i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert.Dies gilt nicht für falsch ausgefüllte (jedoch vollständig ausgefülte) Eignungsnachweise oder für falsch eingereichte Unterlagen sowie auch nicht für wertungsbezogene Unterlagen (z. B. Konzepte etc.)
Sämtliche in Betracht kommende Ausschlussgründe richten sich nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften sowie den Bewerbungs- /Teilnahmebedingungen.
Bescheinigung über eine bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Eintragungsnachweis Handwerksrolle / IHK (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
Freistellungsbescheinigung Finanzamt - Steuerabzug bei Bauleistungen § 48b EStG (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Jedes Bau- und Handwerksunternehmen benötigt die vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung 48b. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig geführt wird und dazu berechtigt ist, Bauleistungen im Kundenauftrag zu erbringen (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).
Verschlüsselte Urkalkulation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zusammen mit dem Angebot ist die verschlüsselte Urkalkulation einzureichen. Gemäß Pkt. 11.08 "Beiblatt Besondere Vertragsbedingungen" ist die Urkalkulation durch den Bieter zeitgleich mit der Abgabe des Angebotes einzureichen. Die Datei ist passwortgeschützt zu verschlüsseln. Im Falle einer erforderlichen Aufklärung in der Angebotswertung, vor Auftragserteilung oder Prüfung von Nachtragskalkulationen wird das Passwort beim Bestbieter abgefragt. Die Öffnung der Urkalkulation erfolgt ausschließlich anlassbezogen.
gem. VOB/B
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EURO ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend.
Keine