Die Stadt Wassenberg beabsichtigt, den südöstlich auf dem Schulgelände der KGS Myhl gelegene Schultrakt mit vier Klassenräumen und Sanitärräumlichkeiten durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Der Ersatzneubau sieht im Erdgeschoss eine Mensa mit Küche, Besprechungsräumen, Büro-räumen für Schul- und OGS-Leitung, Toilettenräume und Sekretariat sowie das Lehrerzimmer vor. Im darüber liegenden Obergeschoss sollen als Staffelgeschoss vier Klassenräume mit jewei-ligem Differenzierungsraum, einem Inklusionsraum und jeweiligen Vorräumen entstehen. Die Abräumarbeiten sind für die Sommerferien 2025 vorgesehen. Die Bauzeit für den Ersatzneubau soll daran anschließend etwa innerhalb von anderthalb Jahren abgeschlossen werden.
Es werden Tragwerksplanungen gem. §§ 52 ff. HOAI ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2025 und endet voraussichtlich Ende 2026. Die Hauptplanungsleistungen werden jedoch in 2025 erbracht.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Es wird eine kurze Frist zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt
Die nationalen Ausschlussgründe stehen den hier ansonsten aufgelisteten nicht nach und reichen insofern aus
Einzureichende Unterlagen: - Steuerbescheinigung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): (sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist)- Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Mindestversicherungssummefür Sachschäden: 1 Mio EURfür Personenschäden: 500.000 EUR- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestjahresumsatz: 100.000 EUR
Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Handels-/Berufsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)- Nachweis zur Berufsbezeichnung (§ 75 Abs. 2 Vgv) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" oder "Beratender Ingenieur" zu tragen oder ein Nachweis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum technischen Personal (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Ingenieur/Architekt: Mind. 1Technisch. Mitarbeiter/Bauzeichner/Techniker: Mind. 1
Angabe über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Nachweis zur Berufsbezeichnung (§ 75 Abs. 2 Vgv) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" oder "Beratender Ingenieur" zu tragen oder ein Nachweis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden