Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 21.11.2024 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Gleiche Angebotssummen:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an.
Skonto:
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bieterfragen:
Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden.
Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Weiterhin sind folgende Unterlagen unterzeichnet oder elektronisch signiert dem Angebot beizufügen:
- S. 63 der Leistungsbeschreibung über die Gewährleistung sowie die Serviceleistung sowie die Responsezeiten
- Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)
Vorgesehene Ausführungsfrist:
Die Auslieferung des Fahrzeuges soll möglichst kurzfristig, muss aber spätestens in 27 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Der jeweilige Bieter definiert mit der Abgabe des Angebotes einen voraussichtlichen Liefertermin, der nach Zuschlag innerhalb der genannten Bindefrist bindend wird.
Die Zahlung der Auftragssumme erfolgt jeweils zu 1/3 bei Auftragsvergabe, bei Rohbauabnahme und bei Fertigstellung. Über die Zahlung des ersten Drittels unmittelbar nach Auftragsvergabe ist seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Diese wird bei Zahlung des zweiten Drittels (Rohbauabnahme) seitens des Auftraggebers aufgelöst bzw. zurückgegeben.