Hinweise zur Auswahl der Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Prüfung der Eignung der Bewerber. Preise sind anzugeben, aber nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.
Die Bewerber haben ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand geeigneter Nachweise darzulegen. Hierzu zählen insbesondere Referenzen, Angaben zur personellen und technischen Ausstattung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix festgelegten, objektiven, transparenten und zuvor bekannt gemachten Kriterien. Auf Grundlage dieser Bewertung werden die fünf geeigneten Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Sofern in Stufe 1 Punktgleichheit besteht, entscheidet das Los darüber, welche Bieter in Stufe 2 weiter berücksichtigt werden. Gehen weniger als fünf geeignete Teilnahmeanträge ein, werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen.
Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 24.07.2026 bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an.
Skonto:
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Bieterfragen:
Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden.
Hinweis: Die Stadt Erkelenz behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen und auf die weiteren Verfahrensschritte zur Verhandlung der Angebote zu verzichten.