ST - KA Eschweiler - Grünflächenpflege
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.10.2024
14.10.2024 23:59 Ortszeit
15.10.2024 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
ZentraleVergabe@wver.de
+49 242149491133

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
ZentraleVergabe@wver.de
+49 242149491133
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zentrale Vergabestelle des Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214941071

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
DEA23
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77310000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Grünflächenpflege Los 6 Kläranlage Eschweiler

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Grünflächenpflege Los 6 Kläranlage Eschweiler

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---

max. 3malige jährliche Verlängerung

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kläranlage Eschweiler
An Haus Palant
52249
Eschweiler
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5Y17U7C2G0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt. 1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.

2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.

3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

95
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.

Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV ohne Beteiligung von Bietern.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

§ 56 Abs. 2 VgV findet Anwendung

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertrages aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.

Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein

- Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden

Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein

Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, deren mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
mindestens das 1,8 fache des angebotenen Auftragswertes (Brutto) beträgt.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Einzureichende Unterlagen:
- § 53 KrWG (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Anzeige Sammlung/Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit gem. § 53 KrWG / alternativ das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb

Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen)
- Abfallartenkatalog (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Genehmigter Abfallartenkatalog / alternativ das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb

Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen)
- AVPQ-Nummer (EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.
- Urkalkulation (UVgO_VgV) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Urkalkulation (Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen WVER ist zu beachten)

Der Auftraggeber behält sich die Vorlage des v. g. Nachweises bzw. Erklärung vor (dieser Nachweis / diese Erklärung ist erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Beschäftigtenzahl (DL) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl inkl. Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre

Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
- Referenzliste UVgO_VgV (mit dem Angebot vorzulegen): Referenznachweise für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten drei Jahren

Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
Auflistung aller vorhandenen Fahrzeuge, Anhänger, Großgeräte (incl. Typangabe, Nutzlast, Kennzeichen), sowie
- Auflistung und Nennung der Anzahl der üblichen Kleingeräte.

Finanzierung

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung