Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertrages aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.
Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
- Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden
Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.