Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertra-ges aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.
Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
- Freistellungsbescheinigung § 48b (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
- Umsatz der letzten 3 Jahre (VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (VOB) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (VOB) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (VOB) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die PQ-Nummer angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.