Verfahrensangaben

ST - Erneuerung der dritten Reinigungsstufe auf der Kläranlage Aachen-Brand

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.10.2026
26.10.2026 23:59 Uhr
02.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214940

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
053580008008-99001-24
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
DEA26
Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabe@wver.de
+49 24214940

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DEA33
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erneuerung der dritten Reinigungsstufe auf der Kläranlage Aachen-Brand

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- Der Rechen vor der Nachnitrifikation muss durch einen automatisierten Rechen mit Querförderer ersetzt werden
- Die Tellerbelüfter der Klarwassernitrifikation müssen ersetzt und dem Stand der Technik angepasst werden
- Es muss eine Betonsanierung der Becken der Klarwassernitrifikation und Filtration durchgeführt werden
- Die Schaltanlage der dritten Reinigungsstufe muss angepasst werden, ggf. muss die Zuleitung erneuert werden

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2027
31.03.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen-Brand
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungsbezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewer-bungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV für die 2. Verfahrensstufe vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5YT22Z3GC6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.

2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.

3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungsbezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): über mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über mindestens 5,0 Mio. Euro für Sons-tige Schäden einschließlich Umweltschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versiche-rungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungs-summen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der De-ckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit unein-geschränkt erhalten bleiben.
ODER:
Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die ge-forderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.

Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzliste UVgO_VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenzen über ähnliche durchgeführte Bauvorhaben innerhalb der letzten 5 Jahre mittels der Ta-belle "A02_TP_1756_Vorlage Referenzliste". Die Nachweise der einzelnen Leistungsphasen können aus bzw. durch unterschiedliche Referenzprojekte erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Angabe des Projektleiters und eines Vertreters (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Angaben des Projektleiters und eines Vertreters in der Tabelle "A01_TP_1756_Vorlage Personal

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Fachliche Referenzen Teil A - Technische Ausrüstung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): 1. Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme eines Rechens mit Querförderer mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
Rechen mit Querförderer:
- Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) der technischen Ausrüstung
- Umbau / Neubau der technischen Ausrüstung
- Inbetriebnahme der technischen Ausrüstung
2. Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetrieb-nahme / Einbindung von EMSR-Technik auf einer Kläranlage inklusive Umschluss-Konzept mindes-tens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
3. Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Neubau / Inbetriebnahme einer Klarwassernitrifikation unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur. Mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 ein-schließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.
Klarwassernitrifikation:
- Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) der technischen Ausrüstung
- Umbau / Neubau der technischen Ausrüstung
- Inbetriebnahme der technischen Ausrüstung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Fachliche Referenzen Teil B - Ingenieurbauwerke (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Sanierung / Neubau von Beton-bauwerken und Bestandsgebäuden mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) er-bracht, Leistungsphase 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nut-zer nicht vor dem 01.01.2020.
Betonbauwerke und Bestandgebäude:
- Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) des Ingenieurbauwerks
- Sanierung / Neubau des Betonbauwerks.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen Rechen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen EMSR

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen Klarwassernitrifikation

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen Betonbauwerke und Bestandgebäude

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Finanzierung

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- ggfs. Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung
- ggfs. Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- ggfs. Eigenerklärung Eignungsleihe / Nachunternehmer
** Keine oder anderweitige Formerfordernis:
- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB: Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung