Erneuerung der dritten Reinigungsstufe auf der Kläranlage Aachen-Brand
- Der Rechen vor der Nachnitrifikation muss durch einen automatisierten Rechen mit Querförderer ersetzt werden- Die Tellerbelüfter der Klarwassernitrifikation müssen ersetzt und dem Stand der Technik angepasst werden- Es muss eine Betonsanierung der Becken der Klarwassernitrifikation und Filtration durchgeführt werden- Die Schaltanlage der dritten Reinigungsstufe muss angepasst werden, ggf. muss die Zuleitung erneuert werden
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungsbezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewer-bungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV für die 2. Verfahrensstufe vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungsbezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten
Betriebshaftpflichtversicherung 3,0 Mio. EUR (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): über mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über mindestens 5,0 Mio. Euro für Sons-tige Schäden einschließlich Umweltschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versiche-rungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungs-summen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der De-ckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit unein-geschränkt erhalten bleiben.ODER:Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die ge-forderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
Referenzliste UVgO_VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenzen über ähnliche durchgeführte Bauvorhaben innerhalb der letzten 5 Jahre mittels der Ta-belle "A02_TP_1756_Vorlage Referenzliste". Die Nachweise der einzelnen Leistungsphasen können aus bzw. durch unterschiedliche Referenzprojekte erbracht werden.
Angabe des Projektleiters und eines Vertreters (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Angaben des Projektleiters und eines Vertreters in der Tabelle "A01_TP_1756_Vorlage Personal
Fachliche Referenzen Teil A - Technische Ausrüstung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): 1. Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetriebnahme eines Rechens mit Querförderer mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.Rechen mit Querförderer:- Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) der technischen Ausrüstung- Umbau / Neubau der technischen Ausrüstung- Inbetriebnahme der technischen Ausrüstung2. Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Umbau / Neubau / Inbetrieb-nahme / Einbindung von EMSR-Technik auf einer Kläranlage inklusive Umschluss-Konzept mindes-tens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.3. Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Neubau / Inbetriebnahme einer Klarwassernitrifikation unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur. Mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) erbracht, Leistungsphase 8 ein-schließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2020.Klarwassernitrifikation:- Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) der technischen Ausrüstung- Umbau / Neubau der technischen Ausrüstung- Inbetriebnahme der technischen Ausrüstung
Fachliche Referenzen Teil B - Ingenieurbauwerke (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Referenzen Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) / Sanierung / Neubau von Beton-bauwerken und Bestandsgebäuden mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 (§ 55 HOAI) er-bracht, Leistungsphase 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Inbetriebnahme durch den Nut-zer nicht vor dem 01.01.2020.Betonbauwerke und Bestandgebäude:- Planung (nach den anerkannten Regeln der Technik) des Ingenieurbauwerks- Sanierung / Neubau des Betonbauwerks.
Referenzen Rechen
Referenzen EMSR
Referenzen Klarwassernitrifikation
Referenzen Betonbauwerke und Bestandgebäude
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Teilnahmeantrag** Mittels Eigenerklärung:- ggfs. Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung- ggfs. Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen- ggfs. Eigenerklärung Eignungsleihe / Nachunternehmer** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB: Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.