Der WVER betreibt in Düren eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 310.000 EW. In der Filtrationsstufe der Kläranlage soll eine umfangreiche Sanierung durchgeführt werden. Im Pumpenkeller sollen die Versorgungspumpen, die zugehörigen Rohrleitungen, Armaturen und Durchflussmesser sowie die Spülluftgebläse erneuert werden. Zusätzlich ist eine Sanierung des Deckenkrans, der auf dem Dach liegenden Verteilerrinne und der Fällmittelversorgung erforderlich.
Der WVER betreibt in Düren eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 310.000 EW. In der Filtrationsstufe der Kläranlage soll eine umfangreiche Sanierung durchgeführt werden. Es sind die Spül-, Roh- und Spülabwasserpumpen zu erneuern. Zudem müssen sowohl die Kellerentwässerung als auch die Filterwasserpumpen saniert werden. Die angeschlossenen Rohrleitungen (DN 250 bis DN 1000), Armaturen und Durchflussmesser sind ebenfalls aufgrund des schlechten Zustands zu erneuern. Eine Erneuerung der Spülluftgebläse ist ebenfalls erforderlich. Die, aus zwei Einzelkränen bestehende, Deckenanlage ist auszutauschen. Die offenliegende Zulaufrinne der Filtration ist zu sanieren, da die bestehende Auskleidung teilweise schwer beschädigt ist. Es sind verschiedene Varianten zu prüfen, besondere Berücksichtigung soll der Wasserqualität zukommen. Zudem muss die Fällmittelversorgung, bestehend aus Tank und Dosieranlage, erneuert werden.
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt. 1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
§ 56 Abs. 2 VgV findet Anwendung
Die Vorgaben der §§ 123 & 124 GWB finden Anwendung und sind zu beachten
Einzureichende Unterlagen:- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (alter max. 1 Jahr)Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über mindestens 5,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.ODER: Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
- Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden
Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
Einzureichende Unterlagen: - AVPQ-Nummer (EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung- Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.
Folgende Unterlagen sind mit den Teilnahmeunterlagen vorzulegen:- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Der vorgenannte Nachweis gilt gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung, wie folgt beschrieben (oder höherwertiger), berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen:
- Fachplanungen Technische Ausrüstung: Diplom Ingenieur Maschinenbau oder Master of Engineering Maschinenbau und Diplom Ingenieur Elektrotechnik oder Master of Engineering Elektrotechnik
- Fachplanungen Ingenieurbauwerke: Diplom Ingenieur Bauingenieurwesen oder Master of Engineering Bauingenieurwesen
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe mindestens eine verantwortliche Person für die Bearbeitung benannt werden kann, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen: - Beschäftigtenzahl (DL) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl inkl. Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre
- Referenzliste:Erklärung zu abgeschlossenen Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerber, der letzten 5Jahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Hierfür ist der den Verdingungsunterlagen beigefügte Vordruck "Referenzblatt" für jede Referenz zu verwenden. Die eingereichten Referenzen sind (wie vorgegeben) zu Nummerieren und in die Referenzliste einzutragen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzliste" abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungsphasen vergleichbar sein. Es werden alle abgeschlossenen Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.