Planung des barrierefreien Umbaus von 240 Bushaltestellen im Kreis Düren
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von insgesamt 240 Bushaltestellen im Kreis Düren. 104 dieser Bushaltestellen sind bereits von der Einplanungsmitteilung des go.Rheinland (bzw. seinem Rechtsvorgänger) vom 16.07.2021 umfasst. Für weitere 136 Bushaltestellen muss noch die Einplanung bei go.Rheinland beantragt werden. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.Die Planungsleistungen werden aufgeteilt in 12 Lose vergeben:Los 1 Gemeinde TitzLos 2 Stadt LinnichLos 3 Gemeinde AldenhovenLos 4 Gemeinde NiederzierLos 5 Gemeinde IndenLos 6 Gemeinde LangerweheLos 7 Gemeinde MerzenichLos 8 Gemeinde NörvenichLos 9 Gemeinde KreuzauLos 10 Gemeinde HürtgenwaldLos 11 Gemeinde NideggenLos 12 Stadt Heimbach
Preis gemäß Honorarangebot
Konzept zur Umsetzung des Projekts (Herangehensweise)
Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins
Qualifikation des Projektteams
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber wendet § 56 VgV an.
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate).
Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere bzgl. der Geschäftstätigkeit, Gesellschaftsstruktur (ggf. Konzernzugehörigkeit, verbundene Unternehmen i.S.v. § 15 AktG o.ä.).
Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (in Teil B 03 der Vergabeunterlagen enthalten).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024).
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von EUR 5.000.000,- und für Vermögensschäden in Höhe von EUR 500.000,- pro Jahr, zweifach maximiert, besteht oder abgeschlossen und der Auftraggeberin nachgewiesen wird. Die Versicherung wird für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorgehalten.
Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge über die Planung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen für den ÖPNV oder SPNV aus den letzten 5 Jahren, wobei das Datum des Abschlusses des Auftrags einerseits und der Ablauf der Bewerbungsfrist im vorliegenden Verfahren andererseits maßgeblich ist. Die Referenz muss die Beschreibung des Projekts und der ausgeführten Leistung, den Ausführungszeitraum (Leistungszeit), die Angabe des Auftraggebers, der Kontaktdaten des Ansprechpartners, des Projektteams, das die Leistung erbracht hat, und des Auftragsvolumens enthalten. Im Hinblick auf die Zahl der Bushaltestellen werden als vergleichbar Referenzen angesehen, die mindestens 10 Haltestellen für den ÖPNV oder den SPNV betrafen. Zudem müssen die Referenzaufträge auch die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt umfasst haben. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 47 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen müssen ordnungsgemäß erbracht worden sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzaufträge jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind.
Eigenerklärung mit einer Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung oder Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder einer gleichwertigen Bescheinigung von Stellen aus anderen Staaten.
Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, oder Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder einer gleichwertigen Bescheinigung von Stellen aus anderen Staaten.
Erklärung zur jährlichen durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens gestaffelt nach Berufsgruppen in den letzten 3 Jahren (grds. 2022, 2023, 2024). Die Mindestanzahl an Architekten- oder Ingenieuren (m/w/d) beträgt durchschnittlich 2.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sicherstellt, dass alle an der Ausführung des Auftrages beteiligten Personen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterwiesen werden und dies dokumentiert wird. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden abgeschlossen wird oder besteht;dass er damit einverstanden ist, dass die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen Teil des Angebots und mit der Erteilung des Zuschlags Vertragsbestandteil werden.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Titz.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Linnich.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Aldenhoven.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Niederzier.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Inden.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Langerwehe.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Merzenich.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nörvenich.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Kreuzau.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Hürtgenwald.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nideggen.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Heimbach.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.