Für PQ-qualifizierte Bieter gilt:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Mit der Angebotsabgabe ist die PQ-Nummer anzugeben. Die ausweislich der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise (es gelten für alle Bieter dieselben Eignungskriterien und Mindestanforderungen) müssen im PQ-Register enthalten sein. Wenn diese dort nicht oder nicht wie gefordert enthalten sind, sind sie separat mit Angebotsabgabe einzureichen. Sollte das Angebot in die engere Auswahl gelangen, sind fehlende Eignungsnachweise, die sich also weder aus dem PQ-Register ergeben noch mit dem Angebot separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung nicht ausgeschlossen wurde). Demgegenüber werden Nachweise, die in dem PQ-Register enthalten sind, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht nachgefordert - es erfolgt ein Ausschluss des Angebotes.
Für nicht PQ-qualifizierte Bieter gilt:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen. Sollte das Angebot in die engere Auswahl gelangen, sind die in der "Eigenerklärung zur Eignung" benannten Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestätigen. Wir weisen darauf hin, dass eine nicht fristgemäße Einreichung zum Ausschluss des Angebots von der Wertung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A führt.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Wir weisen daraufhin, dass mit dem geplanten Nachunternehmereinsatz in der Regel auch die Eignungsleihe zu erklären ist. Auf gesondertes Verlangen sind die Eignungserklärungen der Bieter auch für die Nachunternehmen entsprechend dem Formblatt 124 abzugeben. Hierfür kann das Formblatt 124_NU verwendet werden. Es werden keine Bescheinigungen verlangt, vielmehr genügen bereits die Eignungserklärungen des Nachunternehmens. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifikationsnummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn die geforderten Eignungserklärung des Nachunternehmens entsprechend dem Formblatt 124, bzw. Formblatt 124_NU nicht über das Präqualifikationsverzeichnis abgebildet werden, dann sind diese separat mit Angebotsabgabe einzureichen. Demgegenüber werden die Eignungserklärungen, die in dem PQ-Register enthalten sind, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht nachgefordert - es erfolgt ein Ausschluss des Angebotes. Gelangt das Angebot in die engere Auswahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die "Verpflichtungserklärung bei Nachunternehmereinsatz" (Formblatt 236) in Bezug auf den Nachunternehmereinsatz einzureichen.
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so hat er mit Einreichung seines Angebots zusätzlich das ausgefüllte "Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235) abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe" (Formblatt 236) sowie die Eignungserklärung und Eignungsnachweise für diese Unternehmen einzureichen (mit Ausnahme der Bescheinigungen, diese werden nicht gefordert). Es gelten dabei die gleichen Eignungskriterien wie für den Bieter. Die Referenznachweise sind dabei jeweils nur entsprechend für den beliehenen Leistungsteil zu führen (Auch hierzu sind keine Bescheinigungen einzureichen, weil diese nicht gefordert sind).
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) auszufüllen, aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.
Folgende Nachweise sind unter Beachtung des Vorgenannten einzureichen:
- Eigenerklärung zu Registereintragungen.
Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, dann sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen, sofern Eintragungspflicht besteht: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern Eintragungspflicht besteht;
- Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers entweder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, welche nicht älter als 12 Monate bis zur Angebotsabgabe ist, vorzulegen. Sofern aus der qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Gültigkeitszeitraum hervorgeht, darf dieser bis zur Angebotsabgabe nicht abgelaufen sein;
- Eigenerklärung zur fehlenden Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens und zur fehlenden Liquidation des Unternehmens.
Auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers hat die Vorlage des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans zu erfolgen;
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Mit der Eigenerklärung erklärt der Bieter:
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4, 6 VOB/A vorliegen und
- dass man innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt wurde,
- dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4, 6 Nr. 2, 3 VOB/A vorliegt, dass jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde (sofern zutreffend);
- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers vorzulegen: eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG (Hinweis: Sobald aus der
Bescheinigung eine Gültigkeitsfrist hervorgeht, darf diese bis zur Angebotsabgabe nicht abgelaufen sein);
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens aus den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen);
- Eigenerklärung, dass in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers als Mindestanforderung zwei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber,
Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme,
Ausführungszeitraum und
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges;
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben;
Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 EUR wird der Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 WRegG für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind.