Die vorangestellten Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise zu rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Angaben.
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Bietergemeinschaften (§ 32 UVgO)
Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Anlage 2. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen:
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO)
Eignungsleihe:
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen:
- Eignungsnachweise des/der anderen Unternehmen sowie dessen Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. 123 ff. GWB
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Hinweis: Sollte für die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erklärt werden, muss das entsprechend
eignungsverleihende Unternehmen gleichzeitig als Nachunternehmer eingesetzt werden.
Wettbewerbsregisterabfrage:
Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der
zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde
Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Verwendung von Musterformularen:
Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte
Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
Zudem reichen - soweit nichts anderes ausgeführt ist - Eigenerklärungen aus.
Mindestanforderung an die Eignung:
Die Mindestanforderungen an die Eignung sind als solche vorangestellt ausgewiesen und müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung.