SN - Prüfung Höhensicherungsgeräten
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabe
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
ibk@wver.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der WVER betreibt als sondergesetzlicher Verband mehrere Talsperren, Kläranlagen, (Abwasser-) Sonderbauwerke und einen Bauhof zur Gewässerunterhaltung. Die Zahl der Beschäftigten beträgt ca. 750, die auf ca. 60 ständig besetzte Betriebsstellen verteilt sind.
Gegenstand des Auftrags sind die Prüfung von insgesamt rund 100 Höhensicherungsgeräten DIN EN 360 und DIN EN 1496 für das Jahr 2026 mit Verlängerungsoption für 2027, inklusive Dokumentation.

Die Prüfobjekte werden zum jeweiligen Prüftermin an den zentralen Sammelstellen je Unternehmensbereich (UB) zusammengezogen. Die Prüfung erfolgt dort vor Ort mit durch den Auftragnehmer selbst mitzubringendes Werkzeug. Alternativ zur Prüfung vor Ort können die Prüfungen in eigenen Werkstätten des Auftragnehmers stattfinden. Die Geräte dürfen, inkl. Transport, maximal fünf Werktage nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die gesamte Transportlogistik ab und zu den vier Betriebsstellen in den jeweiligen Unternehmensbereichen Nord, Süd, West, Ost liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.

10-Jahres-Revisionen (Herstellerprüfungen) sind nicht Teil des Leistungsumfanges. Instandsetzungen erfolgen ausschließlich nach Freigabe im Einzelfall durch die Stabsstelle Umweltschutz/Sicherheit/Managementsysteme.

Der Leistungszeitraum im Jahr 2026 soll zwischen August und November - für alle rd. 100 Geräte - liegen. In 2027 soll die Gesamtzahl der Geräte auf zwei Prüftermine (im Frühjahr und im Herbst) je Sammelstelle aufgeteilt werden.

Haupterfüllungsort

Gesamtes Verbandsgebiet des Wasserverband Eifel-Rur

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Der Leistungszeitraum im Jahr 2026 soll zwischen August und November - für alle rd. 100 Geräte - liegen. In 2027 soll die Gesamtzahl der Geräte auf zwei Prüftermine (im Frühjahr und im Herbst) je Sammelstelle aufgeteilt werden.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sonstiges:
Hinweise:
Sollten Sie / Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Ausführung des Auftrages haben, senden Sie uns bitte bis zum 05.06.2026 Ihre Interessenbekundung ausschließlich per Mail an IBK@wver.de .
Im Betreff dieser Mail fügen Sie bitte folgenden Hinweis ein:

Interessenbekundung Az. ZVS.2.23-Prüfung Höhensicherungsgeräten

Als Anlage sind der Interessenbekundung (möglichst im PDF-Format) zwingend folgende Nachweise/Erklärungen beizufügen:

1. Referenzliste für vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre.
2. Anzahl der Beschäftigten Arbeitskräfte
3. Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, sofern erforderlich.
4. Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens.
5. Nichtvorliegen einer Liquidation.
6. Nichtvorliegen von Verfehlungen (§§ 123, 124 GWB).
7. Nachweis, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden.
8. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens 1,5 Mio. EUR.
9. Nachweise über die fachliche Eignung der Prüferinnen und Prüfer nach DGUV R 312-906
10. Schulungsnachweis der Fa. IKAR

Die Nachweise zu den Nummern 2 bis 7 können im Wege von Eigenerklärungen nachgewiesen werden. Die eingereichten Eigenerklärungen sind ggfs. nach Aufforderung durch Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.

Bei Interessenbekundungen ohne den eindeutigen Betreff (siehe oben) ist eine Zuordnung zum entsprechenden Vergabeverfahren nicht gewährleistet. Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben.

Die Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren verschafft keinen Vorteil in einem möglichen späteren Vergabeverfahren und führt auch nicht zu einer bevorzugten Behandlung noch zur Benachteiligung im späteren Vergabeverfahren

Bitte warten...