Sonstiges:
Hinweise:
Sollten Sie / Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Ausführung des Auftrages haben, senden Sie uns bitte bis zum 05.06.2026 Ihre Interessenbekundung ausschließlich per Mail an IBK@wver.de .
Im Betreff dieser Mail fügen Sie bitte folgenden Hinweis ein:
Interessenbekundung Az. ZVS.2.23-Prüfung Höhensicherungsgeräten
Als Anlage sind der Interessenbekundung (möglichst im PDF-Format) zwingend folgende Nachweise/Erklärungen beizufügen:
1. Referenzliste für vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre.
2. Anzahl der Beschäftigten Arbeitskräfte
3. Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, sofern erforderlich.
4. Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens.
5. Nichtvorliegen einer Liquidation.
6. Nichtvorliegen von Verfehlungen (§§ 123, 124 GWB).
7. Nachweis, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden.
8. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens 1,5 Mio. EUR.
9. Nachweise über die fachliche Eignung der Prüferinnen und Prüfer nach DGUV R 312-906
10. Schulungsnachweis der Fa. IKAR
Die Nachweise zu den Nummern 2 bis 7 können im Wege von Eigenerklärungen nachgewiesen werden. Die eingereichten Eigenerklärungen sind ggfs. nach Aufforderung durch Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.
Bei Interessenbekundungen ohne den eindeutigen Betreff (siehe oben) ist eine Zuordnung zum entsprechenden Vergabeverfahren nicht gewährleistet. Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben.
Die Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren verschafft keinen Vorteil in einem möglichen späteren Vergabeverfahren und führt auch nicht zu einer bevorzugten Behandlung noch zur Benachteiligung im späteren Vergabeverfahren