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Ausschreibung zweier (2) Kühlanhänger für den Bevölkerungsschutz
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070
Aachen
Deutschland
Dezernat II - S30 Recht und Vergabe - Zentrale Vergabestelle
+49 2415198-6105
+49 2415198-86110
vergabestelle@staedteregion-aachen.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die StädteRegion Aachen beschafft zwei Tieflader-Kühlanhänger als Ersatzbeschaffung für die Versorgungs-Einheiten. Es handelt sich hierbei um zwei Tandemanhänger mit Kofferaufbau, die zu allgemeinen Logistikaufgaben im Katastrophenschutz, zum Beispiel zur Versorgung von Einsatz-Einheiten (im Einsatzfall) und der Logistik zur Versorgung der Bevölkerung (im Einsatzfall) und weitere Einsatzfälle eingesetzt werden. Die Fahrzeuge kommen ebenfalls bei Katastrophen in Schadensgebieten mit zerstörter Infrastruktur zum Einsatz.
Die Kühlanhänger dienen der allgemeinen Versorgung mit Lebensmitteln und Kühlgütern.
Dazu müssen die Koffer als Kühlraum ausgelegt sein und eine Vorkühlung beim Transport halten können. Des Weiteren muss eine Kühlung im stationären Betrieb sicherstellen sein.

Die Kühlanhänger werden in der Regel mit MTW (VW T6, Sprinter) oder von anderen PKW und LKW des Bevölkerungsschutzes gezogen.

Haupterfüllungsort

52070
Aachen

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen nach Auftragserteilung. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 12 Monaten, spätestens jedoch am 31.12.2026.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Kress Fahrzeugbau GmbH
74909
Meckesheim
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweise zu den im LV angefragten Fabrikaten (soweit zutreffend) :

Alternativ zu den in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkten bestimmter Hersteller bei Positionen, wo die Produktwahl dem Bieter nicht freigestellt ist, ist es dem Bieter überlassen, gleichwertige Produkte in einem Nebenangebot anzubieten. Er trägt damit die volle Verantwortung für die Kompatibilität und die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für andere Anlagenteile sind ebenfalls im Nebenangebot zu berücksichtigen. Die Gleichwertigkeit ist prüfbar nachzuweisen.

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