Rahmenvereinbarung gemäß § 4a VOB B/A über die Pflege der Außenanlagen 2027 -2030 ...
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070
Aachen
Deutschland
Dezernat II - S30 Recht und Vergabe - Zentrale Vergabestelle
+49 2415198-6105
+49 2415198-86110
vergabestelle@staedteregion-aachen.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gehölzschnitt, Gehölz- Beet- und Bodendeckerpflege, Heckenschnitt, Laubaufnahme und Unkrautbeseitigung, etc. an zur Zeit 56 Liegenschaften der StädteRegion (Berufskollegs, Förderschulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude)

Jahresmengen ca.:
45.000 m² Gehölz-Pflege
66.000 m² Wildkrautbekämpfung mit Heiß-Wasser-Schaum-System
195.000 m² Laub-Entfernung
6.200 m Heckenschnitt

Es ist geplant, die hier zur Vergabe anstehenden landschaftsgärtnerischen Arbeiten/Pflegearbeiten ausschließlich an Unternehmen mit der Eigenschaft als bevorzugter Bieter gem. 2.3. des gemeinsamen Runderlasses vom 29.12.2017 (des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen) zu vergeben.

Haupterfüllungsort

Gesamtes StädteRegionsgebiet

gesamtes StädteRegionsgebiet (Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen)

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Beginn: 01.01.2027

Ende: 31.12.2030

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Ihre Interessenbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (17.06.2026 um 07:00 Uhr) mit den folgenden Erklärungen / Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden:

- vergleichbare Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- aktueller und gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Liste des Fuhr- und Geräteparks
- Nachweis über den Status "bevorzugter Bieter" gem. 2.3 des digitalen Runderlasses vom 29.12.2017 (des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen).

Als offizieller Nachweis über die Eigenschaft des bevorzugten Bieters werden anerkannt:

- Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,

- Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstatt nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz vom 9. April 1965 (BGBI. I S. 311), das durch Art. 30 des Gesetzes vom 07. September 2007 (BGBI. I S. 246) aufgehoben worden ist. Blindenwerkstätten, die am 13. September 2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 223 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz,

- für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf,

- bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt oder Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.

Präqualifizierte Unternehmen übersenden bitte ihre Präqualifizierungsnummer einschließlich dem zugehörigen Zugangscode (falls vorhanden) sowie den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung und die vergleichbaren Referenzen (sofern diese Unterlagen nicht auch abrufbar sind).

Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein. Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.

Bitte geben Sie darüber hinaus Ihre Registrierungs-Nr. auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bzw. dem Vergabemarktplatz NRW an.

Achtung: Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerber gelost werden. Es werden maximal 8 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die StädteRegion Aachen als Auftraggeber behält sich vor, bekannte geeignete Unternehmen für die Teilnahme am Vergabeverfahren bereits festzulegen. Es besteht daher kein Anspruch auf die Aufnahme in den Wettbewerb. Die Anzahl der bereits festgelegten Unternehmen überschreitet die Hälfte der maximal zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen nicht.

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