Planungsleistung für Kanal- und Straßensanierung Herhahn
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die bestehende Kanalisation der Straße "Herhahn" weist aufgrund ihres Alters und baulichen Zustands einen umfassenden Erneuerungsbedarf auf und ist im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme grundlegend zu erneuern. Derzeit verlaufen abschnittsweise mehrere Kanalstränge parallel, so dass im Zuge der Planung die bestehende Entwässerungsanlage hinsichtlich einer Neuordnung zu untersuchen und zu bewerten ist.

Aufgrund der veralteten Bausubstanz der gesamten Entwässerungsanlage ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob ein Systemwechsel im Zuge der Gesamtbaumaßnahme technisch, hydraulisch, wasserwirtschaftlich sowie wirtschaftlich realisierbar ist. In diesem Zusammenhang sind geeignete Varianten zu entwickeln und gegenüberzustellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine Zusammenführung der bestehenden Kanalstränge zu einem gemeinsamen Hauptkanal oder die Umstellung auf ein alternatives Entwässerungssystem möglich und zweckmäßig ist.

Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten.

Die Verkehrsanlagen samt Nebenanlagen sollen im Vollausbau erneuert werden.

Eine Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich, jedoch ist eine getrennte Abrechnung der Gewerke Kanal- und Straßenbau zwingend erforderlich.

Die Bestandsvermessung sowie die Baugrunderkennung ist als besondere Leistung Bestandteil der Ausschreibung.

Planungsleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gem. HOAI.

LPH 1-9 und örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement, Bestandsvermessung, Baugrunderkennung.

CPV-Codes:
71300000-1 Dienstleistungen Ingenieurbüro
71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71322500-6 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist August 2026.
Geplante Submission ist der 10.09.2026
Geplante Bindefrist ist der 22.10.2026

Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Nachunternehmer sind zugelassen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert.

Zuschlagskriterium ist zu 100 % Preis.

Der geplante Verhandlungstermin findet in der 39. KW 2026 statt.

HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.

Auf Bürgschaften wird verzichtet.

Haupterfüllungsort

Straße "Herhahn"
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist im September 2026 zu beginnen.
Ausführungsende ist Dezember 2027.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.

Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

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