Die bestehende Kanalisation der Straße "Herhahn" weist aufgrund ihres Alters und baulichen Zustands einen umfassenden Erneuerungsbedarf auf und ist im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme grundlegend zu erneuern. Derzeit verlaufen abschnittsweise mehrere Kanalstränge parallel, so dass im Zuge der Planung die bestehende Entwässerungsanlage hinsichtlich einer Neuordnung zu untersuchen und zu bewerten ist.
Aufgrund der veralteten Bausubstanz der gesamten Entwässerungsanlage ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob ein Systemwechsel im Zuge der Gesamtbaumaßnahme technisch, hydraulisch, wasserwirtschaftlich sowie wirtschaftlich realisierbar ist. In diesem Zusammenhang sind geeignete Varianten zu entwickeln und gegenüberzustellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob eine Zusammenführung der bestehenden Kanalstränge zu einem gemeinsamen Hauptkanal oder die Umstellung auf ein alternatives Entwässerungssystem möglich und zweckmäßig ist.
Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten.
Die Verkehrsanlagen samt Nebenanlagen sollen im Vollausbau erneuert werden.
Eine Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich, jedoch ist eine getrennte Abrechnung der Gewerke Kanal- und Straßenbau zwingend erforderlich.
Die Bestandsvermessung sowie die Baugrunderkennung ist als besondere Leistung Bestandteil der Ausschreibung.
Planungsleistungen in den Leistungsbildern Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gem. HOAI.
LPH 1-9 und örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement, Bestandsvermessung, Baugrunderkennung.
CPV-Codes:
71300000-1 Dienstleistungen Ingenieurbüro
71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71322500-6 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist August 2026.
Geplante Submission ist der 10.09.2026
Geplante Bindefrist ist der 22.10.2026
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Nachunternehmer sind zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert.
Zuschlagskriterium ist zu 100 % Preis.
Der geplante Verhandlungstermin findet in der 39. KW 2026 statt.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.
Auf Bürgschaften wird verzichtet.