Erneuerung der Wärmeverteilung in der Realschule Schleiden
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Anbau der Realschule muss die bestehende Heizungsanlage und Gebäudeautomation saniert werden. In den vergangenen Jahren wurden bereits defekte Leitungen ausge-tauscht jedoch muss jetzt die Heizungsanlage in Anbau "angepackt" werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes erreicht und ein wesentlicher Beitrag zur klimafreundlichen und nachhaltigen Ausrichtung der kommunalen Infrastruktur geleistet werden.Die Stadt Schleiden beabsichtigt, die Planung der technischen Ausrüstung für die Erneuerung der Wärmeverteilung im Anbau der Realschule nach den Leistungsbildern der HOAI zu vergeben.
Leistungsumfang LP: 1-9.
Bietergemeinschaften sind ausgeschlossen
CPV-Code: 71321200-6 (Heizungsplanung)
Zuschlagskriterium ist der Preis (100 %)
Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Es werden keine mehreren Hauptangebote zugelassen.
Es werden keine Nebenangebote zugelassen.
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Es werden keine Nachunternehmer zugelassen.
Auf die Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Es bestehen Verhandlungsabsichten voraussichtlich in der 9. KW / 2026 in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Schleiden (Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden).

Haupterfüllungsort

Städtische Realschule Schleiden
Ruppenberg 9
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

geplanter Ausführungsbeginn: 01. April 2026
geplanter Ausführungsende: 30. Juni 2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.
Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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