No-Regret-Maßnahme Gemünd-Malsbenden (Urft)
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Planungsleistungen im Leistungsbild "Freianlagen" zur Planung einer naturnahen Geländemodellierung, um durch Veränderung der Topografie lokalen Hochwasserschutz für den angrenzenden Siedlungsbereich zu schaffen. Es sind Leistungen gem. dem zuvor genannten Leistungsbild innerhalb der Phasen 1 - 8 erforderlich.
Durch die Geländemodellierung im Zuge der lokalen Verschiebung von Bodenmassen wird im Bereich Pfarrer-Kneipp-Straße eine Geländeabsenkung als natürlicher Rückhalt parallel der Urft hergestellt. Das Gewässer kann über den Gleithang treten und nimmt somit den Druck von dem Prallhang sowie dem angrenzenden Siedlungsgebiet. Dieses wird bei hohen Abflüssen bespannt. Vor Ort auftretende Uferverbauten sollen zurückgebaut und durch naturnahe Böschungssicherung ersetzt werden. Durch die Flächenabsenkung wird verhindert, dass Teile des Siedlungsgebiets Malsbenden bei höheren Abflüssen der Urft überschwemmt werden.

CPV Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 71000000-8
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 71222000-0
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71240000-2

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Bietergemeinschaften: sind NICHT zugelassen.
Nebenangebote sind NICHT zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind NICHT zugelassen.
Nachunternehmen sind zugelassen. Art und Umfang der Leistungen sind im Angebot zu benennen.

Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote: 100% Preis (EUR)

Vergabeunterlagen werden voraussichtlich im IV. Quartal 2026 elektronisch unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de zur Verfügung gestellt.
Die Interssenbekundungen können bis zum 24. August 2026 bis 8:30 an vergabe@schleiden.de gesendet werden.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Alle Angebote müssen in Deutsch abgefasst werden.
Zahlungen / Einzelabrufe erfolgen elektronisch.
Weitere Auskünfte erteilt/können angefordert werden unter: interne Vergabestelle vergabe@schleiden.de

Haupterfüllungsort

Pfarrer-Kneipp-Straße
Schleiden-Gemünd
53937

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der LPH 1-4 ist nach derzeitigen Planung im I. Q 2027 zu beginnen. Die LPH 1-4 müssen bis zum III.Q 2027 abgeschlossen worden sein.
Die LPH 5-8 inkl. besonderer Leistungen müssen nach derzeitigen Planung im I.Q 2028 abgeschlossen worden sein bzw. die Ausschreibung der Bauleistung soll im I.Q 2028 erfolgen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote in Textform zugelassen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant besteht, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, werden die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

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