No Regret-Maßnahme Gemünd-Mauel ( Urft)
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Planungsleistungen im Leistungsbild "Freianlagen" zur Planung einer naturnahen Geländemodellierung, um durch Veränderung der Topografie lokalen Hochwasserschutz für den angrenzenden Siedlungsbereich zu schaffen. Es sind Leistungen gem. dem zuvor genannten Leistungsbild innerhalb der Phasen 1 - 8 erforderlich.
Durch die Geländemodellierung im Zuge der lokalen Verschiebung von Bodenmassen wird der bestehende Rückhalteraum vergrößert und ein Doppelprofil entlang der Urft hergestellt. Das Gewässer kann über den Gleithang treten und nimmt somit den Druck von dem Prallhang sowie dem angrenzenden Siedlungsgebiet. In dem Maßnahmenbereich werden auf Seiten des Gleithangs keine konstruktiven Uferbefestigungen ausgeführt, sodass sich die Urft eigendynamisch entwickeln kann.

Erforderlich sind Nachweise von 2 Referenzprojekten.
Als Referenzprojekte gelten abgeschlossene Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 - 8, die im Zeitraum 2020 - 2026 vor Abgabe des Angebotes durchgeführt wurden, in den Bereichen Gewässerplanung sowie Freianlagenplanung.
Als vergleichbare Projekte der Gewässerplanung werden insbesondere Maßnahmen des Gewässerausbaus sowie der Gewässerentwicklung anerkannt.
Als vergleichbare Projekte der Freianlagenplanung gelten insbesondere Maßnahmen der Gewässerrenaturierung sowie Planungen von Auenbereichen und Gewässeraufweitungen.

Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist Juni 2026
Das Ende der geplanten Angeboitsfrist ist 29.Juni 2026.
Die geplante Bindefrist läuft am 26.07.2026ab.
CPV Cods:
71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.

Der Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Das geplante Verhandlungsstermin findet in 28 KW 2026.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, das Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.

Auf Bürgschaften wird verzichtet.

Haupterfüllungsort

Maueler Pfad
53937
Schleiden- Gemünd

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist im September 2026 zu beginnen.
Da geplante Ausführungsende ist September 2028.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird eine beschränkte Ausschreibung mit Verhandlungsabsichten nach § 75 GO NRW durchgeführt.
Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderungen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.
Der geplante Verhandlungen finden in der XX KW statt.

An den Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprizips von zwei Mitarbieter der Stadtverwaltung Scheldien durchgeführt.
Die Bieter werden darum gebeten, sich die termine im Vorfeld zu merken.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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