Aufzugsanlage - Umbau und Erweiterung "altes Kinos" zur Kindertagesstätte in Gemün...
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
+49 2445-89411
+49 2445-89111
maximilian.engel@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme eines Personenbeförderungsaufzugs im Zuge der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes "Altes Kino" zu einer Kindertagesstätte in 53937 Schleiden-Gemünd. Der Aufzug dient der barrierefreien Erschließung der Nutzungsebenen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss und ist für die Nutzung durch Kinder, Betreuungspersonal, mobilitätseingeschränkte Personen sowie Personen mit Kinderwagen ausgelegt.

Die Leistung umfasst die fachgerechte Planung, Herstellung und Installation des Aufzugssystems einschließlich aller erforderlichen baulichen und technischen Schnittstellen zum Gebäude. Der Aufzug ist gemäß den geltenden bauordnungsrechtlichen, sicherheitstechnischen und barrierefreien Anforderungen auszuführen und für den dauerhaften Betrieb in einer sozialen Einrichtung mit Publikumsverkehr geeignet auszulegen.Die Ausführung erfolgt im Rahmen eines laufenden Bauvorhabens in Abstimmung mit den übrigen Gewerken. Nach Fertigstellung sind die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, erforderliche Abnahmen, die Einweisung des Nutzers bzw. Hausmeisters sowie die Übergabe vollständiger Revisions- und Bestandsunterlagen geschuldet. Als Vertragsgrundlage gilt die VOB/B in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote in Zusammenhang mit dem Hauptangebot sind hingegen zugelassen.
Nachunternehmerleistungen sowie Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Zur Überprüfung der Eignung wird eine Eigenerklärung zur Eignung verlangt. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Zuschlagskriterium ist zu 100% Preis.
Die geplante Veröffentlichung der Vergabeunterlage: 28.01.2026
Die geplante Submission findet am 05.02.2026 statt.
Die geplante Bindefrist endet am 5.03. 2026
Der Auftrag ist unter CPV-Codes klassifiziert:
Aufzüge - 42416100-6
Personenaufzüge - 42416130-5
Installation von Aufzugsanlagen - 45313100-5

Haupterfüllungsort

Kindertagesstätte "altes Kino"
Zum Wehr 5
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Die Werk- und Ausführungsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung vorraussichtlich 8 KW aufzunehmen und der Bauleitung zeitnah zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Auf dieser Grundlage sind die Bestellung sowie die Herstellung der Anlage unverzüglich zu veranlassen, um den vorgesehenen Bauablauf nicht zu gefährden.

Die Ausführung der Leistungen ist so zu terminieren und zu koordinieren, dass die Montage, Inbetriebnahme und abschließende Abnahme fristgerecht erfolgen können. Mit dem Einbau der Anlage ist zwingend spätestens bis KW 14 2026 zu beginnen. Die Abnahme muss somit in KW 16 2026 zwingend erfolgen. Eine enge Abstimmung mit der Bauleitung und den weiteren am Bau Beteiligten wird vorausgesetzt.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

aufzugjungs Gmbh
73732
Esslingen
Deutschland

Sonstige Angaben

NW14FAF04FAF0

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

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