Lieferung von iPads inkl. Zubehör und MDM-Lizenzen für Schüler/innen der Stadt Schleiden sowie des Förderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden
Für die Stadt Schleiden:
- 280x Apple iPad 11 Zoll (A16), WiFi, 128 GB
- 310x Apple Pencil (USB-C)
- 260x Education-Schutzhülle für iPad 11 Zoll (A16)
- 280x Jamf School Perpetual Lizenz (unbefristet)
- 85x Apple 20W USB-C Power Adapter
Für den Förderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden:
- 50x Apple iPad 11 Zoll (A16), WiFi, 128 GB
- 55x Apple Pencil (USB-C)
- 50x Education-Schutzhülle für iPad 11 Zoll (A16)
- 50x Jamf School Perpetual Lizenz (unbefristet)
- 40x Apple 20W USB-C Power Adapter
Erforderlich sind Nachweise von 3 vom Auftragswert vergleichbaren Lieferprojekten von öffentlichen Auftraggebern
Weiterhin sind Registereintragungen im Handelsregister/Handwerksrolle oder IHK für die auszuführenden Leistungen als Handel mit IT-/EDV-Produkten, Elektronikhandel, IT-Systemhausleistungen, Vertrieb von Hardware, Büro-/Informationstechnik.
CPV-Codes
30213200-7 Tablettcomputer
30237200-1 Computerzubehör
Es handelt sich um eine Direktbeschaffung mit Verhandlung.
Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist im Juni 2026.
Das Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 24.06.2026.
Die Bindefrist läuft am 24.07.2026 ab.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Art und Umfang der Leistungen sind im Angebot zu benennen. Im Auftragsfall muss die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Nachunternehmen sind zugelassen. Art und Umfang der Leistungen sind im Angebot zu benennen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
Datenblätter für Hüllen
Das Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Der geplante Verhandlungstermin ist in der 27. KW 2026.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche wird verzichtet. Ebenso wird auf Bürgschaften verzichtet.