Die Vergabeunterlagen werden nur auf elektronischem Weg über das Vergabeportal www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de zur Verfügung gestellt. Ein Postversand erfolgt nicht. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Das Submissionsergebnis wird den Bietern nicht mitgeteilt, da Preisverhandlungen nach der Angebotsabgabe grundsätzlich zulässig sind. Die Stadt Mechernich behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das günstigste Angebot (ohne die Durchführung von Nachverhandlungen) zu erteilen, sofern es sich nach Prüfung und Wertung um das wirtschaftlichste Angebot handelt. Ein Anspruch auf Nachverhandlungen besteht seitens der Bieter nicht.