Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Das Submissionsergebnis wird den Bietern nicht mitgeteilt, da Preisverhandlungen nach der Angebotsabgabe grundsätzlich zulässig sind. Die Stadt Mechernich behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das günstigste Angebot ohne die Durchführung von Nachverhandlungen zu erteilen, sofern es sich nach Prüfung und Wertung um das wirtschaftlichste Angebot handelt. Ein Anspruch auf Nachverhandlungen besteht seitens der Bieter nicht.