Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eigung auf Aufforderung die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen:
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als drei Monate)
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate)
- aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b EStG