Modernisierung bzw. Generalsanierung der Sporthalle der Marienschule in Euskirchen (inkl. Schnittstelle zur Schule) - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die durch die Flutkatastrophe beschädigte Sporthalle der Marienschulesoll generalsaniert werden. Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren in Stahlbeton/Mauerwerk unmittelbar an der Marienschule errichtet. Die Sanierung soll neben dem laufenden Schulbetrieb erfolgen, die Sporthalle ist außer Betrieb. Die Maßnahme wird durch Fluthilfen (Förderprogramm Wiederaufbau NRW) gefördert. Ziel ist es, die Sporthalle mit guter Wirtschaftlichkeit so zu sanieren, dass sie nach der Flut für weitere 30 - 40 Jahre genutzt werden kann. Die Sanierung ist umfassend, mit Flutschäden und altersbedingten Schäden als Generalsanierung auszuführen. Normative Vorgaben und DIN 18032 sind einzuhalten, soweit möglich. Notwendige Abweichungenaus Gründen des Bestands sind mitzuteilen. Baugrenze ist die Glasfassade des Verteilungsflurs zwischen Sporthalle und Atrium. Die sanierte/modernisierte Halle soll modernen Nutzungsanforderungen an eine Schul- und Vereinssporthalle entsprechen und als Versammlungsstätte genutzt werden. Der energetische Standard dergeneralsanierten Halle soll annähernd dem Neubaustandard nach GEG entsprechen. D.h. die Betriebskosten aus Verbrauchswerten müssen sehr nah an den Werten liegen, die für eine neue Halle gleicher Größe zu erwarten sind. Es soll Photovoltaik installiert werden, soweit tech. möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Für das Bauvorhaben stehen finanzielle Mittel in Höhe von maximal EUR 4,689 Mio. netto für sämtliche Kosten der Kostengruppen 200 bis KG 600 zur Verfügung. Als terminliche Meilensteine sind zu benennen: Leistungsbeginn Planung: 06.05.2025Fertigstellung (Bauausführung)/Abnahmen: Juni 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen(stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Planungen betreffen die Sporthalle der Marienschule Euskirchen, Basingstoker Ring 3, 53879 Euskirchen
Details zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4 gemäß § 55 HOAI, Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI, - Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI,Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI. Der AN ist verpflichtet die Leistungen weiterer Stufen zu erbringen, soweit der AG diese Leistungen schriftlich abruft. Dem AG steht das Recht zu, die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen je nach Erkenntnissen aus dem Projektfortschritt zu reduzieren oder zu erweitern sowie die Stufen oder Leistungsphasen ganz oder in Teilen abzurufen. Jede Stufe stellt eine eigenständigen Leistungsabruf dar. Ein Rechtsanspruch des AN auf Übertragung aller oder einzelner Stufen oder Leistungsphasen besteht nicht.Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seinesHonorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten,insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung vonLeistungen. - Besondere Leistungen gemäß Anlage 15.1 HOAI, hier insbesondere: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sindausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt(Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträgebzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchsausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Downloadzur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genanntenVergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sichErläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfallsauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einerobjektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Bieter bzw. Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber/Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden dem deutschen Rechtentsprechend geprüft.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf dieBerufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz,Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. - soweit zutreffend - zu den an derBewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz,Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderenUnternehmen 4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 7.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 6.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 8.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / dieBietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten odereignungsverleihenden Unternehmen. 9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitätenanderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in demUmfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden,gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechendeHaftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zurzweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technischeund berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr. 440+450, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzungder Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel >= 150.000 EUR/a (5 Punkte)- Jahresmittel < 150.000 EUR/a und >= 100.000 EUR/a (2,5 Punkte)- Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs.1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich >= 3 Technische Mitarbeiter (5 Punkte)- durchschnittlich < 3 und >= 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)- durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzungder Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %.Referenzprojekte die vor 2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl solltenfolgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Modernisierungs- bzw. (General-)sanierungsmaßnahme. (wenn ja, werden 5 Punktevergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. (wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eineVersammlungsstätte, die unter Berücksichtigung derVersammlungsstättenverordnung (VStättV) umgesetztbzw. abgewickelt werden musste. (wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 (gem. § 53 HOAI) erbracht (Punktezahl auf Basis Interpolation: max. 4 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr.440+450) >= 500.000 EUR brutto) (Punktezahl aufBasis Interpolation: max. 5 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3und 5-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (Punktezahlauf Basis Interpolation: max: 4 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (wenn ja, werden 4 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). Eskönnen 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punktefür Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der "Vergabeunterlagen C - Kriterienkatalog" zu entnehmen.