Beschaffung von sieben RTW für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von sieben Rettungswagen (Typ C) mit Kofferaufbau, basierend auf einem Transporterfahrgestell Mercedes-Benz Sprinter Typ 517 CDI, ausgeschrieben nach DIN EN 1789 und DIN 13500 inklusive Ausbau.
Zur Ermittlung der Wertungssumme wird demGesamtangebotspreis ein Wertungszuschlaghinzugerechnet, der die Entfernungs-Kilometer (Hin- und Rückreise) fürAuf- bzw. Ausbaubesprechungen,Rohbaubesprechungen sowie für die Abholung der Fahrzeuge (Hin- undRückreise) beim Auftragnehmer umfasst und die für den Personaleinsatz des Auftraggebers anfallenden Tagegelder berücksichtigt. Die Berechnung der maßgeblichen Entfernungerfolgt unter Anwendung des Routenplaners "maps.google". Dabei ist die kürzesteVerbindung zwischendem Sitz des Auftraggebers (Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) und demBetriebssitzdes Auftragnehmers maßgebend. Die Höhe des Wertungszuschlagesorientiert sich an §5 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW und beträgt 0,35 EUR jeKilometer. Tagegelderwerden nach § 6 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW berechnet. DasAngebot mit derpreisgünstigsten Wertungssumme erhält zehn Punkte. Null Punkte erhältein Angebotmit einer Wertungssumme die dem Zweifachen der preisgünstigstenWertungssumme entspricht.Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktefür dieAngebote zwischen dem Angebot mit der preisgünstigsten Wertungssumme und dem zweifachen Wert dieser Wertungssumme werden degressiv nach der prozentualen Abweichung der Wertungssumme von der preisgünstigsten Wertungssumme vergeben (günstigste Wertungssumme = 10 Punkte, günstigste Wertungssumme plus 10 % = 9 Punkte usw.).
Bei dem Kriterium "Wartung" werden jeweils max. zehn Punkte für die Unterkriterien "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes für den Auf-/Ausbau" und "Kundendienststandort (Werkstatt) für den Auf-/Ausbau" vergeben. Die Unterkriterien werden mit 60 % (Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes) und 40 % (Kundendienststandort [Werkstatt]) gewichtet.
Für das Unterkriterium "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes" ist der in dem Angebot verbindlich angebotene Zeitraum bis zum Eintreffen des Kundendienstes des Bieters oder eines von dem Bieter verbindlich beauftragten Unternehmens am Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) nach Verständigung durch den Auftraggeber maßgeblich. Für ein Eintreffen innerhalb von fünf Stunden nach Ver-ständigung werden zehn Punkte vergeben, für ein Eintreffen zwischen fünf und 24 Stunden fünf Punkte, für ein Eintreffen nach mehr als 24 Stunden null Punkte.
Für das Unterkriterium "Kundendienststandort (Werkstatt)" ist ausschlaggebend, wie weit der nächstgelegene Kundendienststandort (Werkstatt) vom Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) entfernt ist. Für eine Entfernung von 0 - 50 km werden zehn Punkte vergeben, für eine Entfernung von 51-100 km acht Punkte, 101 - 150 km sechs Punkte, für eine Entfernung von 151 - 200 km vier Punkte, für eine Entfernung von mehr als 200 km null Punkte.
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWBVerstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf derIn der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.